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Briefwahl erneut beantragen?

Am Sonntag, 27. September, wird erneut gewählt: die Stichwahl zum Amt des Landrates und die Ratswahl im Bezirk 1 der Stadt Mechernich stehen an

Mechernich – Am Sonntag, 27. September, wird erneut gewählt. Dann steht die Stichwahl zum Amt des Landrates an. Im Wahlbezirk 1 Bergbuir, Bleibuir, Bescheid u.a. im Stadtgebiet Mechernich ist außerdem, nach dem überraschenden Tod des SPD-Kandidaten Jino Edechelathu, das Direktmandat für den Rat zu vergeben – mit Auswirkung auf das Verhältnis der Gesamtstimmenverteilung.

Was ist, wenn ich für die erste Wahl bereits eine Briefwahl beantragt hatte? Manuela Holtmeier vom Wahlteam in Mechernich klärt auf: „Wer schon zur Hauptwahl die Briefwahl für die Stichwahl beantragt hat, muss nichts tun. Derjenige bekommt die Unterlagen automatisch zugesendet.“ Auch die Wahlberechtigten aus dem Wahlbezirk 1, die bereits Briefwahl im ersten Wahldurchgang beantragt hatten, erhalten von Amts wegen ihre Wahlunterlagen automatisch.

Am Sonntag, 27. September, wird erneut gewählt: die Stichwahl zum Amt des Landrates und die Ratswahl im Bezirk 1 der Stadt Mechernich stehen an. Auch Briefwahl ist wieder möglich. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Die Briefwahlunterlagen für die Stich- und Nachwahl werden aus wahlgesetzlichen Gründen separat verschickt.

Andere, die sich jetzt zur Stich- und Nachwahl (Ratswahl, Wahlbezirk 1) entscheiden, über den Weg der Briefwahl ihr Kreuzchen machen zu wollen, müssen das beantragen. Das geht bis spätestens zwei Tage vor der Wahl, also bis Freitag, 25. September, 18 Uhr.

Die Beantragung sowie Durchführung der Briefwahl bei der Stadtverwaltung Mechernich ist (wie bei der Hauptwahl) möglich: im Bürgerservice, Raum 3, Erdgeschoss, am Beratungsplatz 4. Der Zugang ist barrierefrei.

Öffnungszeiten des Briefwahldienstes

Geöffnet ist der Briefwahldienst der Stadt Mechernich von Montag bis Freitag von 8.30 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags und freitags von 14 bis 18 Uhr. Mund- und Nasenschutz sollte getragen und ein eigener Schreibstift mitgebracht werden.

Die Briefwahlunterlagen, die auf dem Postweg zurückgeschickt werden, müssen bis spätestens drei Tage vor der Wahl (Donnerstag, 24. September) abgesendet worden sein – bei weiter entfernt liegenden Orten sogar besser noch früher.

„Der Wahlschein muss am Wahltag spätestens bis 16 Uhr im Rathaus eingegangen sein, später eingehende Wählerstimmen werden nicht berücksichtigt“, so Holtmeier.

Weiterhin kann am Wahltag im Wahllokal die Stimme für die Kandidaten abgegeben werden. Die bereits für die Wahl am 13. September zugestellte Wahlbenachrichtigung gilt auch für die Stichwahl. „Sollte diese verlegt oder bereits entsorgt worden sein, können Wahlberechtigte mit einem gültigen Ausweis wählen gehen“, so Holtmeier.

Wer noch Fragen hat, kann sich gerne an das Wahlamt der Stadt Mechernich wenden: Manuela Holtmeier, Raum 211 (2.OG), Telefon 02443/49-4003, m.holtmeier@mechernich.de oder Georg Leyendecker, Raum 254 (2. OG), 02443/49-4554, g.leyendecker@mechernich.de

pp/Agentur ProfiPress