Merkblatt Bleibelastungszone ist online
Kreis Euskirchen gibt auf www.kreis-euskirchen.de Handlungsempfehlungen und Verhaltensmaßregeln für Mechernich-Kaller Bleibelastungszone
Mechernich/Kall – Der Kreis Euskirchen hat das vorab angekündigte aktualisierte Merkblatt für die Mechernich-Kaller Bleibelastungszone nun online gestellt. Es ist abrufbar unter www.kreis-euskirchen.de/umwelt/bodenschutz_und_altlasten/bleibelastungszone.php
Wie man Gemüse vor dem Verzehr zu behandeln hat, wie man Sandkästen für Kinder nach unten zum Erdreich hin gegen Durchgraben schützt oder wann man sich nach intensivem Bodenkontakt die Finger waschen soll – diese und andere Verhaltensmaßregeln erläutert der Kreis Euskirchen als Untere Bodenbehörde in diesem Merkblatt.
Es enthält beispielsweise auch Handlungsempfehlungen, wie der Bleigehalt eines Grundstücks zu bewerten ist und was bei der Gartennutzung und Tierhaltung zu beachten ist.
Das Merkblatt soll nicht nur online abrufbar sein, sondern auch an alle Haushalte im fraglichen Raum verteilt werden. Es sei aufgrund der jüngsten Bodengutachten aktualisiert worden, so die Euskirchener Kreisverwaltung.
Eingeflossen sind außerdem die Ergebnisse einer neuen Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Stadt Mechernich, des Umweltministeriums (MULNV), des Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), der Bezirksregierung Köln und des Verbands für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) unter der Federführung des Kreises Euskirchen.
Ansprechpartner für Fragen sind bei der Kreisverwaltung: Iris Hanke, Telefon 02251/15-1360, Ines Rick, 02251/15-125, Marco Weber, 02251/15-240 (alle Untere Bodenschutzbehörde), Christian Ramolla, 02251/15-454 (Gesundheitsamt), Dr. Jochen Weins, 02251/15-590 (Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung).
pp/Agentur ProfiPress