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Asbest – die unterschätzte Gefahr

Vorsicht bei Sanierungen und Abbrucharbeiten – Fasern können Krebs auslösen – Schutzvorkehrungen beachten

Mechernich/Kall/Kreis Euskirchen – Turnschuhe, kurze Hose, T-Shirt…allzu oft finden Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Materialien ohne Schutzkleidung statt. Auf die Gefahr, die von Asbest ausgeht, weist jetzt die Abfallberatung im Kreis Euskirchen hin.

Asbestfasern können Krebs auslösen. Gefährlich ist das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern, weshalb seit Anfang der 90er Jahre die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Materialien in Deutschland verboten ist. Die Gefahren treten heute bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten auf. Hier werden die dabei notwendigen Schutzvorkehrungen häufig nicht beachtet, so die Abfallberatung weiter.

Die Altlast „Asbest“ befindet sich in Form von Wellasbestzementplatten auf vielen Dächern im ländlichen Raum. Oft sind auch die Fassaden älterer Häuser mit asbesthaltigen Platten ausgestattet. Wegen der hervorragenden technischen Eigenschaften wurde das Material in über 3.000 unterschiedlichen Anwendungen genutzt. So findet man es in Blumenkästen, elektrischen Nachtspeicherheizöfen, in PVC-Fußbodenplatten, Brandschutztüren, im Putz oder Heizrohrisolierungen.

Um die von Asbest ausgehenden Gefahren zu minimieren rät die Abfallberatung des Kreises Euskirchen Privatpersonen dringend dazu, bei Sanierungsarbeiten eine Fachfirma, die über die entsprechende Sachkunde (TRGS 519 – Technischen Regeln für Gefahrstoffe) verfügt, zu beauftragen und nicht selbst Hand anzulegen.

Von der Altlast Asbest geht eine große Gesundheitsgefahr aus, darauf weist die Abfallberatung im Kreis Euskirchen hin. Im Bild ein Well-Asbest-Dach. Foto: Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

Asbest sollte insbesondere nie abgeschliffen, druckgereinigt, abgebürstet und durchbohrt werden, da so die krebserregenden Stäube freigesetzt werden. Auch das Zerkleinern ist nicht zulässig. Staubentwicklungen sind also grundsätzlich zu vermeiden. Außerdem müssen klar definierte Schutzanzüge (kein Maleranzug!) sowie bestimmte Atemschutzmasken getragen werden. Konkrete Vorgaben sind in der TRGS 519 zu finden und müssen auch von Privatpersonen beachtet werden.

Nach der Demontage dürfen asbesthaltige Produkte nicht weiter- oder wiederverwendet, noch verschenkt oder verkauft werden. Verboten ist auch das Installieren von Photovoltaikanlagen, Sonnenkollektoren oder ähnlichem auf Asbestzementdächern. Der unerlaubte Umgang mit diesem Material kann strafrechtlich verfolgt werden.

Asbesthaltige Abfälle, die im Kreis Euskirchen von Privatpersonen entsorgt werden, müssen am Abfallwirtschaftszentrum Mechernich (AWZ) gegen eine Gebühr abgegeben werden.

Da es sich bei asbesthaltigen Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, werden an die Entsorgung spezielle Anforderungen gestellt. Das Material muss staubdicht in dafür zugelassenen Kunststoffsäcken (Big Bags, Plattensäcke mit dem Asbest-Zeichen) verpackt und transportiert werden. Die Säcke können gegen eine Kaution am AWZ Mechernich ohne Termin vorab abgeholt werden. Asbeststäube und Abfälle mit schwach gebundenen Asbestfasern müssen mittels staubbindendem Mittel (Faserbindemittel z. B. Zement) vor dem Transport fest gebunden werden. Weitere Informationen auf www.kreis-euskirchen.de.

pp/Agentur ProfiPress