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Notzufahrt „Schmidtenloch“ genehmigt

Untere Naturschutzbehörde gibt grünes Licht für Umleitung durch den Wald – Provisorische Baustraße wird nach Sanierung des Johannesweg-Teilstücks wieder zurückgebaut – Ausgleichsfläche im Lorbacher Forst

Mechernich – Die Untere Naturschutzbehörde hat die Notzufahrt „Im Schmidtenloch“ genehmigt. Das teilt die Stadt Mechernich mit.

Über diese vorübergehend angelegte Baustraße durch den Wald soll der Anwohner- und Anliegerverkehr sowie Notdienste fahren, solange die Zufahrt zum Schmidtenloch wegen der Sanierung des Johannesweg-Teilstücks gesperrt ist.  

Die Umleitung für Anwohner und Anlieger des Wohngebiets „Im Schmidtenloch“ führt durch den Wald. Den Weg hat jetzt die Untere Naturschutzbehörde genehmigt. Im Bild v.l.: Mario Dittmann (Stadtverwaltung) und Rudi Mießeler (Planungs- und Ingenieurbüro). Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Die Umleitung durch den Wald ist alternativlos“, so Mario Dittmann, Fachbereichsleiter „Straßen“ bei der Stadtverwaltung: „Das erkennt auch die Untere Naturschutzbehörde mit der erteilten Genehmigung an.“

Die Baustraße soll dann vom kleinen öffentlichen Parkplatz, wo auch der Glascontainer steht, durch den Wald und über die Marienau weiter bis zum Johannesweg. Die Fahrbahnbreite wird auf vier Meter beschränkt – bis auf zwei sogenannte zehn Meter lange Ausweichflächen für Gegenverkehre. Dort soll die Trasse auf sieben Meter verbreitert werden.

Der vorhandene Oberboden werde vor dem Bau der Baustraße abgeschoben, seitlich gelagert und später wieder auf der ursprünglichen Fläche aufgebracht, erläutert Dittmann. Als Tragschicht werde für die Umleitung Schotter aufgebracht, darunter ein Vlies, um die Tragschicht später wieder vollständig entfernen zu können. Der Wirtschaftsweg „Marienau“ in Richtung Kommern werde ausdrücklich für den Verkehr gesperrt.

Baustraße wird wieder zurückgebaut

Die alte Eiche, die direkt eingangs der Zufahrt vom Parkplatz steht, bleibe bestehen, so Dittmann weiter und werde auch im Kronen-Traufbereich während der Baumaßnahme geschützt. Sobald die Zufahrt zum Schmidtenloch wieder freigegeben werden könne, werde die provisorische Baustraße wieder zurückgebaut.

Der Bund, der Eigentümer des Forstes ist, entscheide letztlich darüber, was später auf der Fläche wieder wachsen werde. Laut Untere Naturschutzbehörde sollten „standortheimische Laubbaumarten“ neu gepflanzt werden. Zusätzlich werden entsprechende Ausgleichsflächen im Lorbacher Forst durch die Mechernicher Stadtverwaltung geschaffen.

pp/Agentur ProfiPress