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Kein Altöl und Autoreifen ins Martinsfeuer

Ordnungsamtschefin Silvia Jambor rät zum Umschichten der Holz- und Reisighaufen, damit darin befindliche Tiere entkommen können

Mechernich – Vor dem Anzünden einmal komplett umgeschichtet werden sollten Holz- und Reisighaufen für sogenannte Brauchtumsfeuer. Und zwar, um Kleinsäugern, Vögeln, Amphibien und Insekten das Entkommen zu ermöglichen. Darauf weist die unter anderem für das Ordnungswesen zuständige Fachgebietsleiterin Silvia Jambor von der Stadtverwaltung Mechernich rechtzeitig vor dem Fest St. Martin und den damit verbundenen Fackelzügen und Martinsfeuern hin.

In den 60er und 70er Jahren war es noch üblich, Altöl und Altreifen in unvorstellbarer Menge in Martinsfeuern mit zu verbrennen. Das ist heute streng verboten. Archivfoto: Felix Lang/pp/Agentur ProfiPress
In den 60er und 70er Jahren war es noch üblich, Altöl und Altreifen in unvorstellbarer Menge in Martinsfeuern mit zu verbrennen. Das ist heute streng verboten. Archivfoto: Felix Lang/pp/Agentur ProfiPress

Die Empfehlungen aus dem Rathaus gelten auch für die in unserer Gegend nicht so verbreiteten Osterfeuer im Frühling, bei denen die Wahrscheinlichkeit noch höher ist, dass sich in den Holz- und Reisighaufen über den Winter Tiere eingerichtet haben. „Einige Vogelarten ziehen dort ihre Jungen auf, Igel nutzen die Haufen als Tagesversteck“, heißt es dazu in einer entsprechenden Verfügung des Kreises.

„Kein Ort für Müllverbrennung“

Gehölzhaufen, die schon lange liegen, beherbergen eine Vielzahl an Amphibien, Reptilien und Insekten in den bodennahen Schichten. Haufen, die nachweislich bereits ein Nest mit Gelege beherbergen, dürfen nicht mehr umgeschichtet oder angezündet werden. Brauchtumsfeuer dürfen auch nicht zur Müllbeseitigung missbraucht werden.

Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste dürfen verbrannt werden. Alle weiteren Abfälle, wie Sperrmüll und Altreifen sind nicht zugelassen. Auch das Verbrennen von beschichtetem oder behandeltem Holz ist verboten. Dazu zählen auch behandelte Paletten, lackiertes oder furniertes Holz. Auch die Zuhilfenahme von Brandbeschleunigern wie Altöle, Diesel und anderer flüssige Brennstoffe ist nicht erlaubt. Brauchtumsfeuer sind anzuzeigen.

pp/Agentur ProfiPress