Gemeinde teilt Wahlbezirke neu ein
Neue Einteilung notwendig geworden – Stichwahlen bleiben
Kall – Bis zur Kommunalwahl am 13. September vergehen noch etliche Wochen. Doch die Vorbereitungen in den Rathäusern laufen bereits jetzt auf Hochtouren. Unter anderem musste die bisherige Einteilung der Wahlbezirke geprüft werden, weil der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen mit einem Urteil neue Vorgaben ins Rollen gebracht hatte.
Nach Ansicht des Innenministeriums muss jeder Wahlbezirk anhand seiner Einwohnerzahl und seiner Zahl der Wahlberechtigten überprüft werden. Die Wahlbezirksgröße darf bestimmte Grenzwerte nicht über- oder unterschreiten. Die Kommunen müssen die Wahlbezirkseinteilung und gegebenenfalls Neuordnung bis zum 29. Februar umgesetzt haben. Im Rathaus sowie im zuständigen Wahlausschuss wurde deshalb alles genau geprüft und berechnet. Für die Gemeinde Kall ergeben sich aus den neuen Vorschriften tatsächlich Veränderungen.
So besteht der Kernort Kall nicht mehr wie bisher aus sechs, sondern aus sieben Wahlbezirken. Zum neuen Wahlbezirk 7 gehören die Aachener Straße 52 bis 119, der Drosselweg, der Elsternweg, die Kallbachstraße sowie die Ortschaften Golbach und Straßbüsch.
Innerhalb von Kall wurden bestimmte Straße neuen Wahlbezirken zugeordnet. Der Falkenweg und die Zaunkönigstraße gehören nun zum Wahlbezirk 1 (vorher Wahlbezirk 3). An der Schmelze, Auf der Rinne, Benzstraße, Daimlerstraße, Hüttenstraße und Kruppstraße wurden dem Wahlbezirk 5 zugeordnet (bisher Wahlbezirk 4). Dafür rückt die Keldenicher Straße vom Wahlbezirk 5 in 6.
Auch in den Außenorten gibt es Änderungen. Ein Teil der Rinner Straße in Sötenich (Wilhelmstal) gehört nun zum Wahlbezirk 9 (Rinnen) und nicht mehr zum Wahlbezirk 8. Steinfeld, bisher Wahlbezirk 9, wurde dem Wahlbezirk 12 (Wahlen) zugeschlagen. Sistig, das bisher geteilt war, bildet mit Frohnrath den Wahlbezirk 10. Diefenbach und Steinfelderheistert wechseln vom Wahlbezirk 12 zum Wahlbezirk 11 (Krekel).
Diese Änderungen haben Auswirkungen darauf, welches Wahllokal Bürger aufsuchen müssen. Das entsprechende Wahllokal ist selbstverständlich auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die vor der Wahl allen Wahlberechtigten zugestellt wird, vermerkt.
Weiterhin hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden, dass die Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen nicht abgeschafft hätten werden dürfen, weil das gegen Grundsätze des demokratischen Rechts verstößt. In der Gemeinde Kall finden am 13. September die Wahlen des Gemeinderates und des Landrates statt, der Kaller Bürgermeister bleibt noch bis 2025 im Amt, da der amtierende Bürgermeister Hermann-Josef Esser erst im September 2017 gewählt worden war. Eine Stichwahl könnte sich jedoch in Kall bei der Landratswahl ergeben, die dann zwei Wochen später, am 27. September, stattfindet.
Die vollständige Einteilung der Wahlbezirke finden Interessierte auf der Internetseite der Gemeinde Kall unter https://www.kall.de/rathaus-politik/wahlamt.php
pp/Agentur ProfiPress