Private Feiern werden kontrolliert
Gemeinde Kall verschärft Corona-Schutzmaßnahmen – Volkstrauertag und Pogromgedenken nicht öffentlich – Terminvereinbarung vor Rathausbesuchen
Kall – Die Gemeinde Kall will angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen die Schutzmaßnahmen verschärfen. So wird das Ordnungsamt jetzt verstärkt auch private Feiern kontrollieren. Das hat die Gemeinde wenige Stunden nach dem Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Bundesministern und den 16 Ministerpräsidenten in Berlin entschieden.
Bislang hatte das Ordnungsamt überwiegend die Einhaltung der Regeln, etwa das korrekte Führen der Rückverfolgungslisten, in gastromischen Betrieben geprüft. „Das reicht aber nicht mehr aus. Private Feiern wurden vom Robert-Koch-Institut als einer der Hauptgründe für die schnelle Ausbreitung der Corona-Infektionen ausgemacht. Wir müssen jetzt alle etwas tun, damit wir die Verbreitung des Virus eindämmen. Im Moment sind die Zahlen im Kreis Euskirchen und auch speziell in der Gemeinde Kall sehr gering, dabei soll es auch bleiben“, sagte Bürgermeister Hermann-Josef Esser.
Private Feiern dürfen laut aktueller Corona-Schutzverordnung vom 14. Oktober außerhalb von Wohnungen nur aus einem herausragenden Anlass, etwa ein Jubiläum, eine Hochzeit, eine Taufe, ein Geburtstag oder eine Abschlussfeier, mit maximal 50 Menschen stattfinden. Bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner wird die maximale Personenzahl auf 25 begrenzt. Wer seine Feier bis zum 10. Oktober angemeldet hat, darf die Feier weiterhin nach den Vorschriften der bis zum 14. Oktober gültigen Verordnung, also mit maximal 150 Personen, durchführen, wenn die lokale Inzidenz 35 nicht überschreitet.
Bei Festen gilt das Abstandsgebot und es muss eine Mund-Nase-Bedeckung im Veranstaltungsraum getragen werden, sofern kein Hygiene-Konzept vorliegt. Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet. Wird ein Fest ohne herausragenden Anlass oder mit mehr als 150 Teilnehmern veranstaltet, droht den Veranstaltern ein Bußgeld zwischen 500 und 2500 Euro. Wer an einem solchen Fest teilnimmt, muss 250 Euro zahlen. Wird ein Fest nicht angemeldet oder keine Teilnehmerliste geführt, kostet es 500 Euro Bußgeld.
Das Ordnungsamt darf Feste, die gegen Corona-Regeln verstoßen, abbrechen. „Natürlich sind die Vorschriften nicht immer schön, aber es trifft jeden von uns“, sagte Hermann-Josef Esser, der selbst schweren Herzens seine Geburtstagsfeier im November abgesagt hat.
Weitere Absagen betreffen die jährlichen Veranstaltungen zum Pogromgedenken und Volkstrauertag. Diese werden nicht öffentlich stattfinden. Bürgermeister Hermann-Josef Esser, Wehrleiter Harald Heinen sowie ein Pastor werden am Volkstrauertag entsprechend Kränze niederlegen, auch der Opfer der Pogrome wird in kleinem Rahmen gedacht. Im Anschluss wird jeweils ein für alle Bürger zugänglicher Bericht erstellt, in dem auch die Ansprachen veröffentlicht werden. „Ich bin zuversichtlich, dass wir, wenn wir jetzt vorsichtig agieren, nächstes Jahr diese beiden Gedenktage wieder normal als Gemeinschaft wahrnehmen werden können“, so Hermann-Josef Esser.
Die Gemeinde Kall weist außerdem die Bürger noch einmal darauf hin, dass keine spontanen Rathausbesuche getätigt werden sollen. „Bitte vereinbaren Sie einen Termin, entweder über die Zentrale 02441/888-0 oder direkt bei ihrem Ansprechpartner“, so Esser. Außerdem solle geprüft werden, ob sich die Angelegenheit nicht auch telefonisch oder per E-Mail regeln lasse.
pp/Agentur ProfiPress