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„Wenn der böse Nachbar Rasen mäht…“

Mit dem Frühling wachsen Verstöße gegen Emissionsschutzgesetz und Maschinenlärmverordnung und auch die Zahl der Beschwerden steigt sprunghaft an – Ordnungsamtsleiterin Silvia Jambor droht nicht mit Bußgeldern, sondern appelliert exemplarisch mit der Satzveyer Ortsbürgermeisterin Heike Waßenhoven an gegenseitige Rücksichtnahme

Mechernich – Der deutsche Dichter Friedrich Schiller kannte noch keine Rasenmäher und Schwingschleifer, Betonmischmaschinen und Miniaturbagger, geschweige denn das Landesemissionsschutzgesetz oder die Maschinenlärmschutzverordnung. Gleichwohl nahm er in seinem Drama Wilhelm Tell mit einem Zitat vorweg, was viele Zeitgenossen und auch Polizei und Ordnungsämter bis auf den heutigen Tag beschäftigt: „Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt!“

Auch Heike Waßenhoven, die Ortsbürgermeisterin von Satzvey, kann wie viele andere „Sheriffs“ im Stadtgebiet ein Lied davon singen: „Weihnachten habe ich einen Minibagger bei Ausschachtungsarbeiten im heimischen Garten angetroffen und sowohl Ostersonntag, als auch Ostermontag arbeitende Menschen an laufenden Betonmischmaschinen beobachtet und gebeten, ihr Tun am Feiertag doch mit Rücksicht auf die Nachbarn tunlichst einzustellen.“

Ordnungsamtsleiterin Silvia Jambor und exemplarisch für die Dörfer die Satzveyer Ortsbürgermeisterin Heike Wassenhoven nahmen im Interview mit dem Mechernicher „Bürgerbrief“ Stellung zu Sonn- und Feiertagsarbeiten und unbotmäßigem Verbrennen von Gartenabfällen und anderen Dingen. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

„Gerade jetzt im Frühjahr häufen sich die einschlägigen Beschwerden“, bestätigt Silvia Jambor, die Fachbereichsleiterin im Mechernicher Rathaus, die unter anderem auch für das Ordnungswesen zuständig ist. „Manche Zugezogene denken vielleicht, es gibt keine Regeln auf dem Dorf“, vermutet Heike Waßenhoven, die stellvertretend für die Ortsbürgermeister Im Stadtgebiet befragt wurde: „Oder sie kennen sie zumindest nicht.“

Die Ortsbürgermeisterin von Satzvey traute ihren Augen und ihrer Nase nicht, als Ostern dichte Rauchschwaden durch die Straßen zogen, weil ein Hobbygärtner dabei war, am höchsten Festtag der Christenheit Heckenschnitt und Gartenabfälle zu verbrennen.“

„Stochen“ geht nur vom 1.10. bis 15.4.

Ein Umstand, der die oberste Ordnungshüterin der Stadt Mechernich im übertragenen Sinne auf die Palme bringt. Silvia Jambor: „Am 15. April wäre Schluss gewesen! Ostersonntag war der 17.4. und dann dürfen wegen der höheren Brandgefahr und darin eventuell brütender Vögel und Insektenlarven keine Reisighaufen und Grünabfälle mehr verstocht werden.“ Das geht nur in Ausnahmefällen und in der vegetationslosen Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 15. April und zwar mittwochs und freitags in der Zeit von 15 bis 19 Uhr und samstags zwischen 9 und 13 Uhr.

Rasenmähen kann zur Unzeit in ruhestörenden Lärm ausarten. Foto: pixabay

„Viele wissen offenbar nicht, dass sie ihre Gartenabfälle in haushaltsüblichen Mengen ganz leicht zum Kompostieren auf die Strempter Deponie bringen können“, so die Fachbereichsleiterin. Lothar Hilgers, unter anderem zuständig für die Stadtwerke, betonte dazu: „Bitte dabei Grünabfälle (Hecken, Strauch- und Baumabschnitt, Astwerk bis 10 cm Stärke, keine Wurzeln) nicht mit Bioabfall (Rasenschnitt, Laub etc.) verwechseln! Für Grünabfall gibt es eine eigene Bescheinigung. Bioabfall hingegen kann gegen Kostenerstattung privat zum Abfallwirtschaftszentrum gebracht werden. Die Grünabfallbescheinigung kostet drei Euro, dann können die Bürger auch diesen kostenlos zum Abfallwirtschaftszentrum bringen!“ Ansprechpartnerinnen für die Ausstellung des Scheins sind Sabine Floss und Gabriela Korn von der Stadtverwaltung.

Manchen Zeitgenossen macht das „Feuerchen machen“ außerdem Spaß und sie wollen nicht auf ihr archaisches Tun verzichten. Sie sollten aber beachten, dass sonn- und feiertags auch während des Winters nicht gefeuert werden darf. „Genau an Sonn- und Feiertagen haben wir aber oft SMOG auf dem Dorfe“, berichtete Heike Waßenhoven im Gemeinschaftsinterview mit Silvia Jambor im Mechernicher „Bürgerbrief“.

Feuerchen „stochen“ hat für viele was: Gleichwohl ist es umweltfreundlicher, statt das ganze Dorf zuzuqualmen, die Gartenabfälle zum Kompostwerk auf die Strempter Deponie zu bringen. Foto: pixabay

22 bis 6 Uhr kein Maschinenlärm

Was den Betrieb von Rasenmähern, Betonmischern und anderen lärmerzeugenden Quellen angeht, so sollte sich grundsätzlich jeder so verhalten, dass er seine Mitmenschen mit dem Krach nicht unnötig und unbotmäßig belästigt. „Es wäre schonmal viel gewonnen, wenn die Leute aufeinander Rücksicht nähmen“, so die in Bergbuir aufgewachsene Ordnungsamtsleiterin.

Silvia Jambor: „Das Landesemissionsschutzgesetz schreibt zwischen 22 und 6 Uhr grundsätzlich Ruhehalten vor, vom Rasenmäher sollte man aber möglichst die Finger lassen.“

Heike Waßenhoven: „Wenn ich unbedingt an Sonn- oder Feiertagen arbeiten muss, weil das Eigenheim fertigwerden muss, dann mache ich dann Innentätigkeiten und nicht noch provokativ mit schwerem Gerät die Erdarbeiten…“ Was geht und was nicht, steht in der Maschinenlärmschutzverordnung.

Es sei in Satzvey schon öfters vorgekommen, dass sie eingeschritten sei und um ein Ende der geräuschintensiven Arbeiten gebeten habe, so die Ortsbürgermeisterin: „Es kommt auch vor, dass die Leute direkt die Polizei rufen!“ Auch bei reichlich qualmenden Verstößen gegen das Landesemissionsschutzgesetz reiche meist ein Appell, das „Feuerchen“ zu löschen. Heike Waßenhoven: „Aber 14 Tage später geht es meistens schon wieder los…“

Ohne Unrechtsbewusstsein

Das Unrechtsbewusstsein sei gering. Die Zahl derer steige ständig, die Karfreitag, Fronleichnam oder Christi Himmelfahrt mit großer Selbstverständlichkeit als ihre ganz persönlichen freien Arbeitstage betrachten. Folglich geht das Mechernicher Ordnungsamt auch mit Augenmaß gegen die Störenfriede vor. „Wir appellieren und bitten um Verständnis, das reicht auch in der Regel“, so Silvia Jambor.

pp/Agentur ProfiPress