„Bildungs- und Teilhabepaket“ online
Anträge digital einreichen: Unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen bei persönlicher Entfaltung und Teilnahme am gesellschaftlichen Leben
Mechernich/Kreis Euskirchen – Beim Kreis Euskirchen ist es ab sofort möglich, die Leistungen aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ vollständig online zu beantragen. Dieses fördert und unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen, so auch aus Mechernich. So soll es ihnen ermöglicht werden, sich persönlich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Zu diesen Leistungen zählen:
- Ein- oder mehrtägige Schul- und Kitaausflüge
- der persönliche Schulbedarf (derzeit 130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr)
- die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (beispielsweise im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von derzeit 15 Euro monatlich)
- die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
- Lernförderung
Die digitale Antragstellung aller genannten Leistungen erfolgt über die „Sozialplattform NRW“ (ein Angebot des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW), über den sogenannten Antragsassistenten.
Dies erfordert eine einmalige Registrierung, die beim sogenannten Nutzerkonto des Bundes, der „BUNDID“, beziehungsweise mittels neuem Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel erfolgen kann. Über die Eingabe der Postleitzahl erfolgt automatisch eine Weiterleitung an die zuständige Behörde. Ebenfalls kann man sämtliche Nachweise in elektronischer Form hochladen. Nähere Informationen sind unter https://sozialplattform.de einzusehen. Hier kann man den Antrag auch direkt digitale stellen, ebenso über den QR-Code anbei.
Das neue Angebot reiht sich ein in die Leistungen der „Hilfe zum Lebensunterhalt“ sowie die „Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“, die man bereits online beantragen kann.
pp/Agentur ProfiPress