Zugang nur mit negativem Schnelltest
Im Kreishaus wird ein öffentliches Testzentrum eingerichtet – Terminvereinbarung und Maskenpflicht bleiben bestehen
Kreis Euskirchen – Ab Montag, 3. Mai, ist der Zugang zur Kreisverwaltung und aller Nebenstellen nur noch mit einem negativen Schnelltest möglich. Das teilt die Kreisverwaltung in einer Pressemitteilung mit.
Die Vorlage eines negativen Schnelltestergebnisses wird demnach vor dem Zutritt ins Kreishaus kontrolliert. Dieser Test kann entweder vor Ort im Kreishaus gemacht werden oder in einer der vielen Bürgerteststellen. „Wichtig ist nur, dass der Test nicht älter als 24 Stunden zurückliegt“, so der Kreis.
Dazu richtet die Kreisverwaltung ab Montag, 3. Mai, im Kreishaus ein öffentliches Testzentrum für Besucherinnen und Besucher ein. Wer einen Termin in der Kreisverwaltung hat, kann sich dort kurzfristig testen lassen, und zwar montags bis samstags von 7:30 bis 11 Uhr.
30 Minuten bis zum Ergebnis
Betreiber des Testzentrums ist das Berufsbildungszentrum Euenheim (BZE). Vom Test bis zur Übermittlung des Ergebnisses sollten rund 30 Minuten einkalkuliert werden. Eine Terminreservierung für einen Schnelltest ist nicht nötig. Der Zugang zum Schnelltestzentrum erfolgt über einen separaten Zugang direkt neben dem Eingang am Hauptportal des Kreishauses.
Alternativ kann für den Besuch im Kreishaus natürlich auch ein negatives Testergebnis einer anderen Bürgerteststelle vorgelegt werden. Eine aktuelle Übersicht über alle Teststellen im Kreis Euskirchen findet sich auf https://corona.kreis-euskirchen.de
Nach wie vor gilt, dass die Räume der Kreisverwaltung von Besucherinnen und Besuchern nur nach Terminvereinbarung betreten werden dürfen und dass die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske besteht, wobei weiterhin dringend darum gebeten wird, für den besseren Schutz FFP2-Masken (bzw. vergleichbare wie KN95/N95) zu verwenden.
pp/Agentur ProfiPress