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Zuschüsse für Gewerbe und Tourismus

Stadt Mechernich und Kreis Euskirchen wurden in „RWP-Fördergebietskulisse“ aufgenommen – Beratung durch Stadtwirtschaftsförderer Peter Dierichsweiler und die Kreiswirtschaftsförderung

Mechernich/Kreis Euskirchen – Anfang des Jahres ist die neue Richtlinie zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (RWP) in Kraft getreten. Die neue Förderperiode hat eine Laufzeit bis Ende 2027.

Das Regionale Wirtschaftsförderungsprogramm fördert Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Tourismusgewerbes. Es sollen Anreiz für die Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen in Regionen des Landes geschaffen werden, die vor dem Hintergrund des Strukturwandels vor besonderen Herausforderungen stehen.

Mechernichs Wirtschaftsförderer Peter Dierichsweiler: „Die Fördermittel tragen unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur bei. Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen.“

Eine Förderung sei allerdings nur in ausgewählten Regionen möglich. Der Kreis Euskirchen und mit ihm die Stadt Mechernich sei als Fördergebiet D ausgewiesen worden. Dazu zählen alle Orte im Kreisgebiet mit Ausnahme der Kernstadt Euskirchen.

Mindestinvestition 150.000 Euro

Für eine Förderung kommen Unternehmen mit überregionalem Absatz aus Industrie, Handwerk, Tourismus und ausgewählten Dienstleistungsbereichen in Betracht, wenn sie im ausgewiesenen Fördergebiet investieren. Die Förderung ist insbesondere vorgesehen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt verbunden ist, können auch Großunternehmen gefördert werden. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 150.000 Euro.

Der Mechernicher Wirtschaftsförderer Peter Dierichsweiler macht auf Fördermittel aufmerksam, die unmittelbar zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur kleiner und mittlerer Mechernicher Betriebe beitragen: „Außerdem unterstützen sie die Wettbewerbsfähigkeit!“ Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Dierichsweiler: „Die Fördermittel des RWP sind bestimmt für gewerbliche Investitionen, durch die neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Alternativ können auch Lohnausgaben für die mit dem Investitionsvorhaben von KMU geschaffenen Dauerarbeitsplätze gefördert werden.“

Darüber hinaus würden nicht-investive Vorhaben gefördert, wie beispielsweise Beratung und Schulung sowie Markteinführungen von innovativen Produkten, wenn sie maßgeblich durch eigene Forschungs- und Entwicklungsleistungen im Unternehmen entwickelt worden sind.

Kreis berät Unternehmen ab Februar 2022

Unternehmen, die an einer Förderung von Vorhaben im Rahmen des RWP interessiert sind, können ab Februar 2022 einen Beratungstermin bei der Kreiswirtschaftsförderung vereinbaren – und zwar bei Christof Gladow (E-Mail: christof.gladow@kreis-euskirchen.de, Telefon: 02251 15-370) oder Henrike Bünder (E-Mail: henrike.buender@kreis-euskirchen.de, Telefon: 02251/ 15-113).

Peter Dierichsweiler: „Hierzu ist es notwendig, dass sich die Unternehmen zunächst mit den Förderrichtlinien auseinandersetzen und vorab prüfen, ob ihr Vorhaben förderfähig ist. Die Richtlinien finden Interessierte auf der Internetseite der Kreiswirtschaftsförderung unter www.wirtschaft-kreis-euskirchen.de oder unter diesem Link als Download. Anträge können auf formgebundenem Vordruck bei der NRW.BANK eingereicht werden. Erst nach Eingang des Antrages bei der NRW.BANK ist ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn möglich.

pp/Agentur ProfiPress