Wahlhelfer gebraucht
Wahlteam der Stadtverwaltung Mechernich: Am 13. September und gegebenenfalls auch am 27. September (Stichwahl) werden alle aktuellen Sicherheits- und Hygienemaßgaben in den 39 Wahllokalen zur optimalen Sicherheit von Wählern und Wahlvorstand gewährleistet – Ins Ermessen jeder einzelnen Kommune gestelltes Erfrischungsgeld für Wahlvorstände wurde in der Stadt Mechernich von mindestens 30 auf 40, 45 und 50 Euro erhöht
Mechernich – Auch die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 13. September, werden so oder so unter dem Einfluss der Corona-Pandemie stehen. Darauf bereitet sich auch das Wahlteam im Mechernicher Rathaus seit Monaten vor. Manuela Holtmeier, die Teamleiterin des Verwaltungsbereichs „Bürger & Politik“ geht von einer höheren Briefwählerzahl aus.
„Die Menschen sind verunsichert wegen der Corona-Pandemie, das merken wir zurzeit auch an der leicht gesunkenen Bereitschaft, als Wahlhelfer in den insgesamt 39 Wahllokalen im Stadtgebiet Mechernich seinen staatsbürgerlichen Verpflichtungen nachzukommen bzw. Fragen nach Schutzmaßnahmen“, so ihr Kollege Georg Leyendecker.
Der Satzveyer kümmert sich seit 1994 mit Manuela Holtmeier um die Vorbereitung und Durchführung aller Wahlen im Stadtgebiet Mechernich, hatte aber schon zuvor zehn Jahre Erfahrung als „Otto-Normal-Wahlhelfer“ in seinem Heimatort gesammelt. Er und seine Chefin sind bemüht, Wahlhelfern wie Wählern ihre Sorgen zu nehmen: „Wir werden am 13. September und ggf. am 27. September in den 39 Mechernicher Stimmbezirken alle Sicherheits- und Hygienemaßnahmen einhalten, die dann erforderlich sind.“
Freiwillige bitte melden!
Nur: Im Augenblick könne keiner sagen, was dann aktuell sein wird. Würde am Sonntag gewählt, wären die Verpflichtung zur Handdesinfektion, Mundschutz und regelmäßige Desinfektion der Wahlkabinen und des Schreibwerkzeugs wahrscheinlich angesagt. Manuela Holtmeier: Die Stadt Mechernich wird am Wahltag alle Sicherheits- und Hygienemaßgaben, die notwendig und möglich sind, in den 39 Wahllokalen zur optimalen Sicherheit von Wählern und Wahlvorstand umsetzen.“
Manuela Holtmeier und Georg Leyendecker richten einen eindringlichen Appell an die Bürgerinnen und Bürger von Mechernich, nicht nur von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen, sondern sich auch als Wahlhelfer ihren staatsbürgerlichen Aufgaben zu stellen. Freiwillige melden sich im Wahlamt der Stadt Mechernich, Bergstraße 1, 53 894 Mechernich, bei Manuela Holtmeier, Raum 211 (2. Obergeschoss), Tel. (0 24 43) 49-40 03, Fax: (0 24 43) 49-50 03, E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de.
„Das ist sicher nicht der ausschlaggebende Grund, dieses wichtige Staatsbürgeramt auszuüben“, so Manuela Holtmeier, „aber es gibt 40 Euro Erfrischungsgeld pro Wahlhelfer, 45 für den Schriftführer und 50 Euro für den Wahlvorsteher.“ Falls es zur Stichwahl um den Bürgermeister- und/oder Landratsposten kommen würde, nach 14 Tagen noch einmal. Die Sätze sind von mindestens 30 Euro auf die genannten Beträge angehoben worden.
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat am 20. Dezember 2019 entschieden, dass die Abschaffung der Stichwahlen bei Bürgermeisterwahlen und Landratswahlen gegen Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats verstößt. Das bedeutet für die Kommunalwahlen am 13. September 2020: Wenn von mehreren Bewerbern keiner mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl (27. September 2020) eine Stichwahl unter den beiden Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Mindestalter 16 Jahre
Gebraucht werden je acht Wahlhelfer in den 39 Stimmbezirken der Stadt Mechernich, insgesamt also 312 Frauen und Männer. Der Wahlleiter, Erster Beigeordneter Thomas Hambach, und sein Stellvertreter, Dezernent Ralf Claßen, setzen für jeden Stimmbezirk einen Wahlvorstand ein, der die Wahl am Wahltag im Stimmbezirk durchzuführen hat und zwar gemeinsam für alle jeweils verbundenen Wahlen (Rats- und Kreistags- sowie Bürgermeister- und Landratswahl).
Der Wahlvorstand vor Ort besteht aus dem Wahlvorsteher/der Wahlvorsteherin, dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stellvertretenden Wahlvorsteherin und mehreren Beisitzern.
Die Tätigkeit des Wahlvorstandes läuft in zwei Phasen ab: Die erste beinhaltet die Durchführung der Wahlhandlung, die zweite die sich unmittelbar anschließende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk.
Manuela Holtmeier: „Bei der Besetzung der Wahlvorstände sind wir auf die ehrenamtliche Mitarbeit von vielen Wahlhelfern angewiesen. Für die Ausübung dieser ehrenamtlichen Tätigkeit müssen diese mindestens 16 Jahre alt und Deutsche oder Unionsbürger (d.h. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen) sein.“
„Nach Möglichkeit“ soll es sich um Wahlberechtigte aus der Kommune handeln. Georg Leyendecker: „Kandidaten dürfen nicht Mitglied eines Wahlvorstandes in dem Wahlbezirk sein, in dem sie aufgestellt sind. Reservelistenbewerber dürfen dort nicht im Wahlvorstand tätig sein, wo sie ihre Wohnung haben.“
Die Wahlzeit am Wahltag dauert von 8 bis 18 Uhr. Die Wahlvorstände treten bereits eine halbe Stunde vor Öffnung der Wahllokale ihren Dienst an. Während der Wahlzeit müssen nicht immer alle Mitglieder des Wahlvorstandes im Wahllokal anwesend sein, im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbesetzung und Beschlussfähigkeit können sie sich wechselseitig ablösen. Es ist üblich, dass die Wahlvorstände einen Schichtdienst (Vormittags-/Nachmittagsschicht) vereinbaren.
Bei der Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Stimmbezirk nach Schluss der Wahlzeit muss der Wahlvorstand wieder vollständig sein, d.h. dann sollen sämtliche Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
pp/Agentur ProfiPress