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AllgemeinStadt Mechernich

Stellungnahme

Als Reaktion auf weitere Veröffentlichungen der Fa. Schönmackers vom 20.10.2021 und 25.10.2021 nimmt die Stadt Mechernich als ausschreibende Stelle und Auftraggeber Stellung:

Mechernich – Im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung, die aufgrund der auslaufenden Verträge zum 31.12.2021 durchgeführt werden musste, wurden fünf verschiedene Lose der neun teilnehmenden Kommunen gebildet. Die Aufträge wurden aufgrund der Submissionsergebnisse zu den Losen 2,3,4 (Schadstoffmobil, Sperrmüllabfuhr, Weihnachtsbaumsammlung, Grüngutabfuhr, Altpapiersammlung) an die billigstbietende Fa. Schönmackers und Los 5 an die billigstbietende Fa. Bongaerts (Altpapierverwertung) im Dezember 2020 erteilt. Das Los 1 (Rest- und Bioabfall) sollte an die Fa. RMG erteilt werden. Hiergegen wurde jedoch eine Vergabebeschwerde eingelegt.

Die unterlegenen Anbieter wurden gemäß den gesetzlichen Vorschriften hierüber seitens der Stadt im Dezember 2020 informiert, u.a. auch die Fa. Schönmackers. Fa. Schönmackers leitete ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer NRW ein, welches durch die Bezirksregierung Köln abgewiesen wurde. In zweiter Instanz wurde daraufhin Beschwerde beim OLG Düsseldorf eingereicht, die auch keinen Erfolg hatte. Solange konnte kein Auftrag erteilt werden. Aufgrund dieser rechtlich möglichen Verfahren verloren leider die Kommunen und beide Firmen (Bestandsunternehmer und Neuunternehmer) rund 9 Monate Vorbereitungszeit für einen geordneten Übergang im Rahmen des Entsorgerwechsels.

Als Reaktion auf weitere Veröffentlichungen der Fa. Schönmackers vom 20.10.2021 und 25.10.2021 nimmt die Stadt Mechernich als ausschreibende Stelle und Auftraggeber Stellung. Foto: Maik Schwertle/pixelio.de

Die Versuche seitens der einzelnen Kommunen oder aber auch der neuen Fa. RMG die Abfallmietgefäße der Fa. Schönmackers gegen entsprechende Kostenerstattung zu übernehmen scheiterten, da Fa. Schönmackers nicht bereit war die Gefäße zur weiteren Verwendung durch die Kommunen und der Nachfolgefirma zu veräußern. Es erfolgten auch keine Abstimmungsgespräche mit den Kommunen um eine konstruktive Lösung des Problems herbeizuführen. Die Kommunen und damit die Bürger wurden einfach vor vollendete Tatsachen gestellt. Bedingt dadurch muss der neue Auftragnehmer nun rd. 50.000 neue Abfallmietgefäße zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung in den betroffenen Kommunen im Kreis Euskirchen zur Verfügung stellen und verteilen. Diese Leistung wird ab 02.11.2021 durch Fa. RMG erfolgen. Die seitens der Fa. Schönmackers veröffentlichten Informationen zum vorzeitigen Abzug der Mietgefäße und der übergangsweisen Nutzung von Abfallsäcken wurde mit keiner Kommune abgestimmt und entspricht auch nicht den aktuellen vertraglichen Grundlagen.

Der Abzug der Gefäße hat demnach nach Ablauf der Vertragslaufzeit ab 01.01.2022 zu erfolgen. Damit wäre ein reibungsloser Übergang für die Bürger gewährleistet. Rechtliche Schritte zu diesem angekündigten, vorzeitigen und vertragswidrigen Vorgehen werden aktuell seitens der Stadt geprüft. Die beteiligten Kommunen tragen an der aktuellen Diskussion keinerlei Schuld und haben über ihre Medien auch ihre Bürger informiert, dass die Abfallgefäße bis 31.12.2021 genutzt werden sollen und diese nicht zum Abzug bereitgestellt werden müssen. Sofern Fa. Schönmackers Ihren vertraglichen Pflichten nachkommt und die Gefäße nach Vertragsende ab 02.01.2022 abzieht wäre der ordnungsgemäße Entsorgerwechsel im Kreis Euskirchen gewährleistet! Sofern der Abzug der alten Mietgefäße aus zeitlichen Gründen (Auftrag Subunternehmer) nicht im ersten Quartal 2022 möglich ist, wären die Kommunen hinsichtlich einem späteren Abzug gesprächsbereit, nicht aber bei einem vorzeitigen Abzug vor Vertragsende.