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Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen

Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, im „Lokal“ oder per Brief – 22.154 Bürger in Mechernich wahlberechtigt – Kreis und Manuela Holtmeier (Teamleiterin Politik, Stadtverwaltung Mechernich) für die Stadt Mechernich weisen auf Möglichkeiten und „Deadlines“ hin – Online-Verfolgung der Ergebnisse am Wahlabend möglich

Mechernich/Kreis Euskirchen – Exakt 118.107 Bürger sind am Sonntag, 15. Mai, im „Wahlkreis 8 Euskirchen I“ (Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen, Kall, Mechernich, Nettersheim und Zülpich) laut dem Kreis Euskirchen für die Landtagswahl wahlberechtigt. 22.154 davon in Mechernich, darunter 1.304 Erstwähler. Wer dabei am Wahlsonntag nicht persönlich in sein „Wahllokal“ gehen kann, habe laut Kreis und Manuela Holtmeier, Teamleiterin Politik bei der Mechernicher Stadtverwaltung wie üblich die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen. Holtmeier organisiert die Wahl in Mechernich mit ihrem Kollegen Georg Leyendecker.

Auch im Kreis Euskirchen sind am 15. Mai wieder NRW-Landtagswahlen. Hier besteht die Möglichkeit, als wahlberechtiger Bürger per Briefwahl oder persönlich im „Wahllokal“ teilzunehmen, genauere Informationen dazu gaben der Kreis Euskirchen und Manuela Holtmeier für die Stadt Mechernich, die die Wahl zusammen mit Georg Leyendecker (ebenfalls von der Stadtverwaltung) in Mechernich organisiert. Archivbild: pp/Agentur ProfiPress

Entsprechende Briefwahlunterlagen können bei den zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen bis zum zweiten Tag vor der Wahl, dem 13. Mai 2022, 18 Uhr, beantragt werden.

Manuela Holtmeier ergänzte: „In bestimmten Ausnahmefällen, insbesondere wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 15. Mai, 15 Uhr, angefordert werden.“

„Da die letzte Zustellung der Post vor der Wahl am Freitag, 13. Mai, bei den Städten und Gemeinden eingeht, müssen Wahlbriefe spätestens am Donnerstag, 12. Mai, zur Post gegeben werden“, so die Kreisverwaltung.

Es besteht auch die Möglichkeit, die hellroten Wahlbriefe direkt bei den Stadt-/Gemeindeverwaltungen abzugeben. Berücksichtigt werden nur Wahlbriefe, die bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung am 15. Mai bis spätestens 18 Uhr eingegangen sind. Manuela Holtmeier: „Der Briefkasten am Mechernicher Rathaus wird am Wahltag bis zu diesem Zeitpunkt geleert. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.“

Die Briefwahlunterlagen sind ausgefüllt von der wahlberechtigten Person zurückzusenden, Postgebühren würden vom Einsender nicht erhoben. Weitere Informationen sind unter www.kreis-euskirchen.de/politik/wahlen abrufbar, am Wahlabend sei dort auch eine Verfolgung der Ergebnisse im Landtagswahlkreis möglich.

Holtmeier: „Unter www.mechernich.de sind ebenfalls Informationen zur Landtagswahl 2022 abrufbar; am Wahlabend können dort auch die Ergebnisse in der Stadt Mechernich online verfolgt werden.“

pp/Agentur ProfiPress