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Kinder und Mitarbeiter in Quarantäne

Zwei der vier Kinder, die in einer Flüchtlingsunterkunft positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, sind auch im Mechernicher AWO-Kindergarten betreut worden – Gesundheitsamt berät weiterhin bei Fragen

Mechernich/Kreis Euskirchen – Zwei der vier Kinder, die in einer Flüchtlingsunterkunft in Mechernich positiv auf das Coronavirus getestet worden waren, sind auch im Mechernicher AWO-Kindergarten „Regenbogen“ betreut worden. Neun Mitarbeiter sowie die Kinder der betroffenen Gruppe, seien nun in Quarantäne geschickt worden, das teilt das Euskirchener Gesundheitsamt mit.

Sie müssten spätestens innerhalb der nächsten Tage einen Brief der Stadt Mechernich mit weiteren Informationen zum Verhalten während der Quarantäne und einem Gutschein für einen kostenfreien Coronatest erhalten, wie Kreis-Gesundheitsamtsleiter Christian Ramolla gegenüber der Kölnischen Rundschau (Bericht erschienen am Dienstag, 21. Juli) erklärte.

Neun Mitarbeiter und Kinder der Mechernicher AWO-Kita „Regenbogen“, die Kontakt mit den jetzt Corona-positiv-Getesteten der Mechernicher Flüchtlingsunterkunft hatten, müssen vorsorglich in Quarantäne. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Die betroffene Kindertagesstätte Regenbogen arbeite zurzeit im Sommerferienbetrieb, teilte Anna Schlößer, die zuständige Fachbereichsleiterin der AWO, der Journalistin Sarah Herpertz mit. In den zwei Gruppen seien jeweils zehn und neun Kinder betreut worden. Die neun Mitarbeiter, die in Quarantäne seien, hätten in Kontakt mit den Kindern oder deren direkten Betreuern gestanden.

Kontaktpersonen ermittelt

Sven Gnädig, Pressesprecher der Kreisverwaltung, erklärte auf Anfrage der Zeitung, dass die Kommunen, in denen Kontaktpersonen durch das Gesundheitsamt ermittelt worden seien, mittlerweile selbst dafür zuständig seien, diese ausreichend über die Quarantäne und den anstehenden Corona-Test zu informieren. Laut Gesundheitsamtsleiter Ramolla geschehe dies konkret so: Wenn es, wie in der Flüchtlingsunterkunft, neue Corona-Infizierte gebe, ermittele das Gesundheitsamt zunächst die Personen, die unmittelbar mit den Infizierten in Kontakt gekommen seien. Denn nur für diese dürfe die Quarantäne verhängt werden. Es sei denn, die Kontaktperson sei ein Kind, das ständig betreut werden müsse.

Die Namen der Kontaktpersonen übermittele das Gesundheitsamt dann an die Kommunen, die einen Überbringer rausschickten, der diesen schriftlich die Quarantänehinweise und den Testgutschein übermittele. In dem Fall der AWO-Kita „Regenbogen“ also das Mechernicher Ordnungsamt. Einen persönlichen Anruf bei den Kontaktpersonen gebe es nicht. Das Gesundheitsamt legt fest, wer in Quarantäne oder häusliche Absonderung geschickt wird und setzt ebenso den genauen Zeitraum fest.

Peter Kern und Silvia Jambor, beide vom Ordnungsamt, kümmern sich darum, dass die Betroffenen schnellstmöglich über die informiert werden und die Quarantänehinweise sowie den Testgutschein erhalten. Foto: Archiv/Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Wir haben in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass die Menschen oft nur schwer telefonisch zu erreichen sind“, wird Gnädig von der Journalistin zitiert. Wer jedoch beim Gesundheitsamt anrufe, um Infos zu erhalten, bekomme diese, betonte er: „Natürlich beraten wir hilfesuchende Menschen.“

Dass es einige Tage dauern könne, bis die Kontaktperson die Informationen erhalte, liege daran, dass die Kontaktketten und Betroffenen nicht immer sofort zu ermitteln seien, so Ramolla gegenüber der Zeitung. „Erstmal ist wichtig, dass die direkte Kontaktperson weiß, dass sie in Quarantäne muss“, stellte er klar. Dies geschehe zunächst über die betroffene Organisation wie in diesem Fall die AWO. Zwar könne er verstehen, dass die Betroffenen dann nervös würden, aus medizinischer Sicht sei ein Testergebnis jedoch sowieso erst ab dem siebten Tag nach dem ersten Kontakt mit einem Infizierten wirklich verlässlich.

Außerdem gab der Mediziner gegenüber der Journalistin zu bedenken: „Die Quarantäne endet nicht mit einem negativen Testergebnis, sondern erst nach Ablauf der 14 Tage, da die Krankheit bis dahin noch ausbrechen könnte.“

Bis zum Erhalt des Briefes über die Quarantänebestimmungen sei man auch beim Gesundheitsamt darauf angewiesen, dass sich die ermittelten Kontaktpersonen selbst, zum Beispiel im Internet, über die Quarantänebestimmungen informieren.

pp/Agentur ProfiPress