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Informationen zur Briefwahl

Die Kommunalwahl am 13. September rückt näher – Wahlteam der Stadtverwaltung Mechernich erläutert das Procedere – Wahlunterlagen kommen per Post – Briefwahl beantragt man schriftlich oder mündlich, Briefwahldienst beim Bürgerservice

Mechernich – Die Wahlvorbereitungen für den 13. September laufen im Mechernicher Rathaus auf Hochtouren. Seit dem 13. August werden die Wahlbenachrichtigungen postalisch zugestellt. Wahlberechtigte, die bis 23. August keine diesbezügliche Post erhalten haben, sollten beim Wahlamt nachfragen.

Wählen kann man wie immer am Wahltag, 13. September, von 8 bis 18 Uhr im Wahllokal, vorab per Briefwahl oder beim Briefwahldienst im Rathaus der Stadt. Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein, so Manuela Holtmeier vom Wahlteam der Stadt Mechernich. Ihr Kollege Georg Leyendecker betont: „Ein Wahlschein wird grundsätzlich nur auf Antrag erteilt.“

Manuela Holtmeier (r.) und Georg Leyendecker vom Wahlteam der Stadtverwaltung Mechernich bereiten die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl für den 13. September vor. Jetzt erläuterten sie noch einmal das Procedere für die Briefwahl. Marie-Luise Schmidt (Mitte) vom Bürgerservice der Stadt Mechernich kümmert sich speziell um die Briefwahlanträge. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Die Beantragung und Durchführung der Briefwahl bei der Stadtverwaltung Mechernich ist wie bei den vergangenen Wahlen im Bürgerservice, Raum 003, im Erdgeschoss (Zugang barrierefrei), am Beratungsplatz 4 (hinten rechts) möglich.

Adresse: Stadtverwaltung Mechernich, Bergstraße 1, 53894 Mechernich. Die Öffnungszeiten des Briefwahldienstes der Stadt Mechernich sind Montag bis Freitag: 8:30 – 12:30 Uhr, Donnerstag und Freitag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr. Aufgrund der Corona-Pandemie wird aktuell das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung empfohlen. Auch sollte ein eigener nicht radierfähiger Schreibstift mitgebracht werden.

Manuela Holtmeier: „Wenn man Unterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss man eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Zu beachten ist, dass die Unterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt beziehungsweise verschickt werden dürfen und eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.“

Auch Mail oder Fax sind möglich

Briefwahlunterlagen können von ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 11. September, 18 Uhr, bei der Stadt Mechernich schriftlich oder mündlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Holtmeier: „Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.“

„Wahlberechtigte mit Behinderung können sich von einem anderen helfen lassen“, ergänzt Georg Leyendecker. Die Antragsteller müssen Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er/sie dazu berechtigt ist. Auf dem Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung ist bereits eine entsprechende Vollmacht vorgesehen. Es reicht aus, diese auszufüllen und zu unterschreiben.

Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl (= Freitag, 11. September 2020), 18 Uhr, beantragt werden. In den Fällen des § 9 Abs. 2 Satz 2 KWahlG können Wahlscheine noch bis zum Wahltag um 15 Uhr, beantragt werden, so Manuela Holtmeier. Das gelte auch, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Verwendung eines bestimmten Antragsformulars sei nicht vorgeschrieben. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befinde sich ein Vordruck, den man ausgefüllt (ausreichend frankiert) zurücksenden könne. Der Wahlscheinantrag könne aber auch bereits gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung eingeht.

Kontaktdaten des Wahlteams

Die Stadt Mechernich bietet wie bei den vergangenen Wahlen die Möglichkeit an,  ab sofort einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen online über einen Link auf der städtischen Homepage unter www.mechernich.de zu beantragen. Georg Leyendecker: „Diesen Service können Sie nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung in Anspruch nehmen. Zum Ausfüllen dieses Formulars werden nämlich einige Daten aus der Wahlbenachrichtigung benötigt.“

Am 13. September werden Stadtrat, Kreistag, Bürgermeister und Landrat gewählt. Das Wahlteam der Stadt Mechernich erklärt in diesem Artikel, wie Briefwahl geht und was man tun muss, wenn man bereits im Vorfeld seine Stimmen angeben möchte. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Alternativ kann man auch den QR-Code der Wahlbenachrichtigung einscannen und wird automatisch auf die Antragsseite weitergeleitet.

Rückfragen beantworten Manuela Holtmeier, Raum 211 (2. OG), Tel. 02443/49-4003, E-Mail: m.holtmeier@mechernich.de oder Georg Leyendecker, Raum 254 (2 OG), Tel. 02443/49-4554, E-Mail: g.leyendecker@mechernich.de

Ordnungsamtsleiter Peter Kern hat veranlasst, dass mit Beginn des Briefwahlgeschäftes zur Kommunalwahl am Eingang eine „Eingangskontrolle“ für die Briefwahl / den Bürgerservice eingerichtet wird: Es dürfen sich nicht mehr als zehn Personen im Wartebereich aufhalten (Corona-Schutzmaßnahme).

Personen, die Briefwahl im Rathaus beantragen und an Ort und Stelle ausüben möchten, müssen zudem ein Ticket ziehen – wie bei den anderen Dienstleistungen im Bürgerservice auch. Wartezeiten sind denkbar. Durch bereits ausgefüllte Anträge verringern sich diese. Man kann beim Briefwahldienst direkt wählen, man kann aber natürlich die Briefwahlunterlagen auch mit nach Hause nehmen und dort ausfüllen.

Die Unterlagen müssen aber in jedem Fall rechtzeitig wieder im Wahlamt der Stadt Mechernich eingehen – also spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, am Donnerstag, 10. September, versendet werden. Bei entfernt liegenden Orten sollte man den roten Wahlbrief bei der Post noch wesentlich früher aufgeben.

Aus Ausland per Luftpost

Der Wahlbrief kann auch bei dem Bürgermeister (Wahlamt) abgegeben werden. Der Wahlbrief muss nicht freigemacht werden, wenn er bei der Deutschen Post eingeliefert wird. Georg Leyendecker: „Nur wenn er vom Ausland aus versendet wird, muss er ausreichend frankiert sein. Mein Tipp: Aus dem Ausland sollte man den Wahlbrief sicherheitshalber mit Luftpost zurückschicken.“

Manuela Holtmeier: „Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens bis 16 Uhr eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt. Die Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.“

pp/Agentur ProfiPress