Wahlbezirke genau geprüft
Neue Einteilung notwendig geworden – Kernort wird in zwei nördliche und südliche Bereiche entlang der Bahnlinie aufgeteilt Roggendorf und Hostel wechseln – In Kommern wird der „Mechernicher Weg“ besser verteilt – Stichwahlen bleiben
Mechernich – Bis zur Kommunalwahl am 13. September vergehen noch etliche Wochen. Der Verfassungsgerichtshof in Nordrhein-Westfalen hat mit einem Urteil neue Vorgaben ins Rollen gebracht. Das betreffe vor allem die Einteilung bisheriger Wahlbezirke (WB), wie Kämmerer und Dezernent Ralf Claßen im zuständigen Ausschuss erklärte.
Jeder Wahlbezirk muss daher nach Ansicht des Innenministeriums nochmals anhand seiner Einwohnerzahl und seiner Zahl der Wahlberechtigten überprüft werden. Die Wahlbezirksgröße darf bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten oder unterschreiten. Städte und Gemeinden müssen die Neuordnung bis zum 29. Februar umgesetzt haben.
Im Rathaus wurde deshalb nochmal alles genau geprüft und berechnet. Für die Stadt Mechernich ergeben sich aus den neuen Richtlinien tatsächlich auch Veränderungen, so Claßen.
Der Kernort Mechernich wird jetzt in vier neue Wahlbezirke aufgeteilt: zwei liegen nördlich der Bahnlinie (WB 4 und 7), zwei südlich (WB 5 und WB 6). Roggendorf (vorher WB 4) wechselt zum Wahlbezirk 3 – damit zu Strempt, Heufahrtshütte, Denrath und Weißenbrunnen. „Hostel“ (vorher WB 3) wird nun dem Wahlbezirk 1 (darunter z.B. Bleibuir, Schützendorf und Lückerath) zugeteilt.
Auch einige Kommerner vom „Mechernicher Weg“ müssen sich umorientieren, was ihre Zuordnung zum Wahlbezirk angeht, denn der Straßenzug wird ab sofort anders als bisher aufgeteilt. Grund ist: Der Wahlbezirk 15, wozu eben auch Teile des Mechernicher Weges gehören, liegt jetzt schon nur noch knapp unterhalb der neuen Bemessungsgrenze.
Die Bemessungsgrenze, so der Städte- und Gemeindebund, orientiere sich nicht mehr nur an der Zahl der Einwohner, sondern auch an der Anzahl der Wahlberechtigten – zu denen deutsche Staatsbürger als auch EU-Staatsangehörige gehören, nicht aber sogenannte Drittstaatler.
Ausschuss begrüßte Vorschlag
„Kommern 15 ist ein Wahlbezirk, der wächst, weil darin auch die neuen Baugebiete enthalten sind“, erklärte Claßen. Deshalb begrüßte man im Wahlausschuss den Vorschlag der Verwaltung, die Anwohner des Straßenzugs aus diesem Wahlbezirk zukünftig besser aufzuteilen.
Räumliche Trennlinie ist dann der „Becherhofer Weg“. Wer oberhalb dessen auf dem „Mechernicher Weg“ wohnt, gehört neuerdings zum Wahlbezirk 16, unterhalb wird dieser dem Wahlbezirk „14“ zugeordnet. Damit habe man dann auch mit Blick auf die Bemessungsgrenze reichlich Luft nach oben. Mit dieser Lösung verspricht man sich außerdem mehr Übersichtlichkeit, denn bisher war der “Mechernicher Weg“ relativ unübersichtlich in drei Wahlbezirke aufgeteilt.
Im Doppelort Firmenich-Obergartzem (WB 12) liegt man allerdings schon jetzt über der geforderten Toleranzgrenze – trotzdem bleibt es dort bei dem gewohnten Wahlbezirk. Die Gesetzgebung lasse in begründeten Fällen durchaus Ausnahmen zu, erläuterte Claßen. Zum Beispiel, wenn „die Wahrung räumlicher Zusammenhänge gerechtfertigt“, der Wahlbezirk die „Kommunikation zwischen Wählern untereinander und den Mandatsbewerbern“ erleichtert oder der Wahlbezirk im ländlichen Raum „auf gewachsene Ortsstrukturen Rücksicht“ nimmt.
Außerdem hat der Verfassungsgerichtshof NRW entschieden, dass die Stichwahlen bei Bürgermeister- und Landratswahlen nicht abgeschafft hätten werden dürfen, weil das gegen Grundsätze des demokratischen Rechts verstößt. Sind Stichwahlen notwendig, finden diese zwei Wochen später, am 27. September statt.
Für weitere und detaillierte Informationen lesen Sie bitte auch die Amtliche Bekanntmachung in diesem Bürgerbrief.
pp/Agentur ProfiPress