Schöffen gesucht
Mechernicher können sich als ehrenamtliche Richter für das Amtsgericht Euskirchen und das Landgericht Bonn bewerben – Frist endet am 14. März – Gewählt wird für die Jahre 2024 bis 2028
Mechernich – Es ist ein überaus verantwortungsvolles Ehrenamt. Schließlich sind Schöffen mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Weil für jede Verurteilung und jedes Strafmaß eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich ist, haben die beiden Schöffen sogar die Möglichkeit, den Berufsrichter zu überstimmen. Im Umkehrschluss bedeutet das: Jedes Urteil haben die Schöffen daher mit zu verantworten.
Wer sich zutraut, dieses Ehrenamt zu übernehmen, ist eingeladen, sich als Schöffe oder Jugendschöffe für die Amtszeit 2024 bis 2028 zu bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 14. März 2023. Detaillierte Informationen sowie die Bewerbungsformulare finden sich auf der städtischen Internetseite: https://www.mechernich.de/rathaus-politik/dienstleistungen-der-verwaltung/schoeffenwahl
Gesucht werden Mechernicherinnen oder Mechernicher, die am Amtsgericht Euskirchen und am Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen wollen. Sie müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Zudem sollten die Kandidaten nicht vorbestraft sein und über soziale Kompetenz verfügen. Erwartet werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis, juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich.
Fragerecht während der Verhandlung
„Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung“, schreibt die Stadt Mechernich auf ihrer Internetseite. Weiter heißt es dort: „In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen die Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen.“
Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe hat, richtet seine Bewerbung bis zum 14.03.2023 unter Verwendung des angegebenen Bewerbungsformulars an die Stadt Mechernich, Fachbereich 4, Allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Bergstraße 1, 53894 Mechernich.
Nach der Bewerbungsphase schlägt der Rat der Stadt Mechernich doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Hilfsschöffen.
Für Rückfragen steht Jan Wollenweber unter Telefon: 02443/494415 oder per Mail: j.wollenweber@mechernich.de zur Verfügung.
pp/Agentur ProfiPress