Nutztiere melden
Gemäß Viehverkehrsverordnung besteht für Tierhalter die Pflicht, jede Art von Nutztierhaltung bei der zuständigen Behörde anzumelden – Sogar Bienen und Nutzfische gehören dazu – Anmeldevordrucke gibt es bei der Landwirtschaftskammer
Mechernich/Kreis Euskirchen – Gemäß Viehverkehrsverordnung besteht für Tierhalter die Pflicht, jede Art von Nutztierhaltung – einschließlich Bienen und Nutzfischen – bei der zuständigen Behörde anzumelden, darauf weist das Euskirchener Veterinäramt hin. Die Meldepflicht gilt ab dem ersten Tier.
Zu den meldepflichtigen Nutztieren gehören neben den Pferden, Ponys und Esel auch Rinder, Schweine (inklusive sogenannter Minipigs) Schafe und Ziegen. Auch Gehegewild wie Dam-, Rot-, Sika- und Schwarzwild fallen darunter, ebenso wie Lamas, Alpakas, Guanakos oder Vikunjas. Gemeldet werden muss darüber hinaus jegliches Hausgeflügel wie Puten, Gänse, Enten, Hühner, Fasane, Rebhühner und Wachteln, einschließlich Rassegeflügel zu denen Tauben, Emus, Nandus und Strausse zählen.
Der Grund für diese Rechtsverschärfungen liege in der steigenden Gefahr von Tierseuchen, so das Veterinäramt.
Tierhalter, die ihrer Anmeldepflicht bisher noch nicht nachgekommen sind, sollten ihre schriftliche Tierbestandsanmeldung bei der Tierseuchenkasse (Tierseuchenkasse NRW, Nevinghoff 40, 48147 Münster) unverzüglich nachholen. Anmeldevordrucke gibt es im Internet unter www.landwirtschaftskammer.de.
Neben den Anmeldeverpflichtungen sind bei der Haltung der oben aufgeführten Tierarten zahlreiche tierschutzrechtliche und tierseuchenrechtliche Vorgaben, Untersuchungen oder Impfungen zu beachten. Weitere Informationen unter www.kreis-euskirchen/bürgerservice/veterinärwesen.
Für Rückfragen sind Mitarbeiter des Veterinärwesens während der üblichen Dienstzeiten erreichbar unter Telefon 02251 – 15 254, -253, -974 und -590.
pp/Agentur ProfiPress