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Mitnehmen in Mehrweg wird Pflicht

Ab dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe Mehrwegverpackungen für den To-go-Bereich anbieten – Mechernicher Unternehmer können sich beim Euskirchener Knollenfest oder online beim Kreis informieren

Mechernich/Kreis Euskirchen – Einmal zum Mitnehmen bitte. Wenn dieser Satz fällt, werden Essen oder Getränke verpackt. Meist in Kunststoff. Der Umwelt zuliebe soll sich das ab dem 1. Januar 2023 radikal ändern. Dann müssen auch Mechernicher Gastronomen zusätzlich zu Einwegverpackungen Mehrweglösungen anbieten oder die von den Kunden mitgebrachten Behältnisse befüllen. Darauf weisen die Stadt Mechernich und der Kreis Euskirchen aktuell noch einmal hin.

Ab dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe im Kreis Euskirchen Mehrwegverpackungen für den To-go Bereich anbieten. Foto: Karen Beuke/Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress
Ab dem 1. Januar 2023 müssen viele Betriebe im Kreis Euskirchen Mehrwegverpackungen für den To-go Bereich anbieten. Foto: Karen Beuke/Kreis Euskirchen/pp/Agentur ProfiPress

In Euskirchen gibt es am kommenden Wochenende die Möglichkeit, sich geeignete Mehrwegverpackungen von drei verschiedenen Poolsystemen anzuschauen. Zu finden sind diese während des Knollenfests am 24. und 25. September von 11 bis 18 Uhr am Infostand der Kreisabfallberatung in der Bahnhofstraße. Dort werden die Poolsystemlösungen von Vytal, Recup und Rebowl präsentiert. Zudem gibt es Varianten von FairCup und FairBox zu sehen.

Ausnahme: Kleinere Betriebe

Laut der Internetseite des Kreises Euskirchen entstehen in Deutschland täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. Daher wurden bereits zum 3. Juli 2021 verschiedene Einwegkunststoffprodukte verboten. Die nächste Änderung tritt dann zum 1. Januar 2023 in Kraft. Dann muss verpflichtend auch ein Mehrwegsystem angeboten werden. Der Kreis weist auf einige Punkte hin:

Die Mehrwegvariante darf nicht teurer angeboten werden, als das Produkt in Einwegverpackung. Alle Betriebe müssen deutlich auf die Möglichkeit der Nutzung von Mehrwegbehältnissen hinweisen, etwa durch Beschilderung im Laden oder Hinweise auf der Webseite oder auf der Menükarte.

Von der Pflicht ausgenommen, sind laut dem Kreis Euskirchen kleinere Betriebe, wie zum Beispiel Imbisse oder Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Sollten diese Geschäfte keine Mehrwegverpackungen anbieten, müssen Kunden die Möglichkeit erhalten, eigene Mehrwegbehälter befüllen zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema sind auf folgenden Internetseiten zu finden:

https://www.kreis-euskirchen.de/umwelt/abfall/mehrweg-to-go.php
https://esseninmehrweg.de/

pp/Agentur ProfiPress