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AllgemeinStadt Mechernich

Hilfe bei historischen Gebäuden

Ansprechpartner, Hochwasser-Sofort-Programme sowie Hinweise zur Trocknung, Freilegung und Erhalt von Fachwer

Mechernich – Durch die Flut wurden im Stadtgebiet Mechernich auch historische Häuser beschädigt. „Eine Sofort-Hilfe für den Wiederaufbau denkmalgeschützter Gebäude kann sofort beantragt werden“, so Thomas Schiefer, Fachbereichsleiter für den Denkmalschutz in Mechernich. Hierzu sollen sich Betroffene – nach Rücksprache mit der Unteren Denkmalbehörde – per E-Mail an die Obere Denkmalbehörde der Bezirksregierung Köln unter folgender E-Mail-Adresse melden: denkmalpflege@bezreg-koeln.nrw.de

Ansprechpartner bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Mechernich ist: Thomas Schiefer, Tel. 02443-49-4200, t.schiefer@mechernich.de.

„Historisch wertvoll“ lautet das Prädikat denkmalgeschützter Fachwerkhäuser (im Bild eine Lückerather Hofanlage). Eigentümer Hochwasser-betroffener Bauten können jetzt für den Wiederaufbau eine Soforthilfe beantragen. Archivfoto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat ein Hochwasser-Nothilfeprogramm aufgelegt, um geschädigte Denkmale zu retten. Die „kleinen Nothilfen“ sollen demnach unbürokratisch in einem schnellen und einfachen Verfahren gegeben werden: www.denkmalschutz.de/hochwasser-sofortfoerderung

Über das Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2022, ist es möglich einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zum Erhalt und zur Pflege von Baudenkmälern über das jährlich ausgerufene Denkmalförderprogramm des Landes zu erhalten. https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz/denkmalfoerderung

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) auf sei­ner Homepage Hinweise zur Trocknung, Freilegung und dem Erhalt von Fachwerk veröffentlicht. Unter folgendem Link sind neben weiterführenden Informationen, auch Formulare und Hinweise zu möglichen Förderungen abrufbar: https://denkmalpflege.lvr.de/de/neues_aus_dem_amt/hochwasser_2021_.html

Um Eigentümerinnen und Eigentümer oder auch Vereine nicht denkmalgeschützter Objekte finanziell zu entlasten, ist es möglich, eine Förderung über das Dorferneuerungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen: https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/land-und-stadt-foerdern/dorferneuerung

pp/Agentur ProfiPress

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