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Wahlbriefe rechtzeitig absenden

Am Sonntag, 23. Februar, ist Bundestagswahl – Landeswahlleiterin Monika Wißmann weist daher darauf hin, dass Briefwähler ihre Unterlagen zeitnah zur Post geben sollten, damit die Stimmen noch berücksichtigt werden können

Mechernich – Der Countdown läuft bis zur vorgezogenen Bundestagswahl: Am Sonntag, 23. Februar, sind die Wahlberechtigten aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Weil viele Menschen von der Briefwahl Gebrauch machen, appelliert nun Landeswahlleiterin Monika Wißmann auch an alle Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Wahlbriefe, die nicht bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr bei der Stadt Mechernich eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.

Um sicherzustellen, dass die Stimme zählt, empfiehlt die Landeswahlleiterin, den hellroten Wahlbrief nach Möglichkeit direkt beim zuständigen Wahlamt abzugeben – das ist im Mechernicher Rathaus, Bergstraße 1, zu finden. Umfassende Informationen zur Wahl finden Interessierte auch auf der Internetseite der Stadt Mechernich. Wichtig: In den Wahllokalen, die am 23. Februar, für die Urnenwahl geöffnet sind, können keine Wahlbriefe abgegeben werden.

Wer den Versand mit der Deutschen Post plant, sollte den Wahlbrief laut Landeswahlleiterin spätestens bis Mittwoch, 19. Februar, absenden. Innerhalb Deutschlands ist der Versand kostenfrei.

Der rote Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der Stadt Mechernich eingegangen sein, damit die Stimmen berücksichtigt werden können. Foto: Stadt Mechernich/pp/Agentur ProfiPress
Der rote Wahlbrief muss bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 18 Uhr bei der Stadt Mechernich eingegangen sein, damit die Stimmen berücksichtigt werden können. Foto: Stadt Mechernich/pp/Agentur ProfiPress

Briefwahl noch bis Freitag beantragen

Damit die Briefwahlstimme gültig ist, müssen die Hinweise auf dem Merkblatt beachtet werden, das den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den weißen Stimmzettelumschlag, der dann zugeklebt und gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbriefumschlag gesteckt wird.

Kurzentschlossene können noch bis Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr in der Mechernicher Bürgerinfo ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Bei persönlicher Antragstellung sollten der Personalausweis und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Die Unterlagen werden direkt ausgehändigt und es besteht die Möglichkeit, die Briefwahl unmittelbar vor Ort auszuüben. Wahlkabinen und Urnen stehen dafür bereit.

In Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag, 23. Februar, um 15 Uhr beantragt werden. Dies gilt laut Landeswahlleiterin, wenn eine plötzliche Erkrankung nachgewiesen wird, die den Gang ins Wahllokal unzumutbar macht, oder wenn eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde.

Weitere Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter http://www.wahlen.nrw. Die Landeswahlleiterin informiert zudem auf Instagram und Facebook (@innen.nrw) sowie über den Messenger WhatsApp (Ministerium des Innern des Landes NRW).

pp/Agentur ProfiPress