Wahlbrief abschicken
Am kommenden Sonntag ist Europawahl – Landeswahlleiterin appelliert an Briefwähler, ihre Unterlagen in die Post zu geben, damit sie noch rechtzeitig bei den Kommunen ankommen
Mechernich – Nur noch wenige Tage bis zur Europawahl am kommenden Sonntag, 9. Juni. Daher weisen Manuela Holtmeier und Georg Leyendecker vom Mechernicher Wahlamt auf einen Appell der Landeswahlleiterin Monika Wißmann hin. Sie sagt: „Wer den hellroten Wahlbrief noch nicht abgesandt hat, muss jetzt handeln. Wahlbriefe müssen bei der Gemeinde bis zum 9. Juni um 18 Uhr eingehen, sonst werden sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt.“
Damit die Briefwahlstimme gültig ist, sollten die Hinweise in dem Merkblatt beachtet werden, welches den Wahlunterlagen beiliegt, so die Landeswahlleiterin weiter. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den weißen Stimmzettelumschlag. Der Stimmzettelumschlag wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbrief gesteckt.
Im Bundesgebiet kann der hellrote Wahlbrief kostenfrei mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am Mittwoch, 5. Juni, sollte der Wahlbrief im Briefkasten sein. „Innerhalb Deutschlands dürfte der Wahlbrief dann noch rechtzeitig bei der Heimatgemeinde eintreffen“, erläutert die Landeswahlleiterin. Wer den Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag (9. Juni) um 18 Uhr direkt bei seiner Heimatgemeinde abgeben.
Kurzentschlossene haben die Möglichkeit, noch bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Kommune zu beantragen. Wer den Antrag persönlich dort stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Das Wahlamt händigt die Unterlagen unmittelbar aus, und die Briefwahl kann sofort an Ort und Stelle stattfinden.
Und noch einen Hinweis gibt es aus Düsseldorf: Wenn jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, ist es ausnahmsweise möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde zu beantragen.
Weitere Informationen zur Europawahl unter www.wahlen.nrw
pp/Agentur ProfiPress