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AllgemeinStadt Mechernich

Lösung für Kalenberg in Sicht

Drei Varianten für geänderte Anbindung des Ortes im Planungsausschuss vorgestellt – Neue Zufahrt führt dabei über AWZ – Bisherige Nadelöhr-Brücke würde für den Verkehr geschlossen

Mechernich/Kalenberg – Knapp drei Meter hoch und vier Meter breit – mit diesen Mini-Abmessungen macht die kleine Eisenbahnbrücke nördlich des 380-Seelen-Dorfes Kalenberg  die Durchfahrt für Linien- wie Schulbusse, Rettungswagen und Feuerwehr unmöglich. Das Nadelöhr ist der Stadtverwaltung schon seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge, auch, weil sie eine Entwicklung des Ortes ausbremst.

Bislang waren der Stadt Mechernich jedoch die Hände gebunden, weil die Deutsche Bahn der Eigentümer des Bauwerks ist. Dennoch, wurden unermüdlich immer wieder neue Gespräche anberaumt und konstruktive Vorschläge unterbreitet. Mit der geplanten Elektrifizierung und engeren Taktung der Eifel-Strecke bis 2033 kommt jedoch jetzt unerwartet Bewegung in das Vorhaben. Endlich scheint für die Kalenberger und ihre beengte Zufahrt eine Lösung in Sicht.

Drei untersuchte Varianten präsentierte jetzt Thomas Hambach, der Erste Beigeordnete, im Mechernicher Planungsausschuss. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in den Andock-Punkten im Ort: Einer liegt im Norden an der Virginiastraße (Variante 1), die weiteren im Westen, am oberen Ende des Brotackers (Variante 2 und 3). Die bisherige Strecke unter der bestehenden Eisenbahnbrücke soll dann geschlossen werden.

Die bisherige Kalenberger Mini-Eisenbahnbrücke ist ein Nadelöhr, das die nördliche Anfahrt des Ortes für Rettungskräfte, Linienbusse und Lieferanten unmöglich macht. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Straße am AWZ hoch

Vorschlag Nummer 1 sieht vor, den Weg über die Straße hoch zum Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) zu führen und im weiteren Verlauf eine neue Bahnbrücke einzuschieben, um den Ort von nördlicher Seite anzubinden. „Die Variante 1 ist die kürzeste Strecke und kürzeste Anbindung“, so Hambach.

Bei der zweiten Variante würde man einen bestehenden Wirtschaftsweg vom AWZ aus nutzen und diesen entsprechend verbreitern. „Ökologisch schwierig“ sei daran, dass der Weg über einen Bach geführt werden müsste, um Kalenberg dann von westlicher Seite aus anbinden zu können. Die dritte Variante verlängert diese Teilstrecke und führt den Verkehr weiter südlich in den Ort hinein.

„Uns ist bewusst, dass egal welche Variante man auswählt, immer Einzelne stärker betroffen sind als andere“, betonte Hambach: „Insgesamt dürfen wir aber festhalten, dass diese Gelegenheit, die Zufahrt Kalenberg nach zig Jahrzehnten nun endlich vernünftig zu regeln, nicht verstreichen darf.“    

Die Gelegenheit war eher nebenbei ins Rollen gekommen. „Im Zuge der Streckenuntersuchung der DB Netz zum geplanten Ausbau der Elektrifizierung bis Kall wurden auch alle Brücken und Bauwerke untersucht“, berichtete Hambach. Daraus resultierte das Ergebnis, dass das Kalenberger Brückenbauwerk dringend erneuert werden muss.

Thomas Hambach, Erster Beigeordneter der Stadt, stellte die Varianten im Planungsausschuss vor. Foto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

Höher-/Tieferlegen keine Option

Würde man sie nach heutigen Anforderungen frei gestalten – damit auch Rettungsfahrzeuge die Engestelle passieren können – müsste sie jedoch mindestens 4,5 Meter hoch und sieben Meter breit gebaut werden. „Nach oben kann man aber nicht“, so Hambach. Denn da fährt die Bahn. Das Tieferlegen der Straße würde einen Versatz von 1,5 Meter mit sich bringen. Die ersten Häuser würden ihre Zufahrt verlieren, andere Anlieger bis hoch zur Sternenstraße müssten sich mit Haus- und Hofeinfahrt den geänderten Höhenverhältnissen extrem anpassen. „Das ist nicht umsetzbar“, konstatierte Hambach.

Über die angedachten Varianten sind die Kalenberger bereits im Vorfeld der Ausschusssitzung mit einem Schreiben informiert worden.  Der Ausschuss hat sich ausgiebig mit dem Thema beschäftigt und kam einstimmig zum Ergebnis, dem Verwaltungsvorschlag zur Umsetzung der Variante 1 zu folgen. Die nächsten Schritte sind nun der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung, die Beantragung von Fördermitteln und die weitere Planung. Die Umsetzung ist für 2024/2025 vorgesehen.

pp/Agentur ProfiPress