Hilfe für ehrenamtliche Initiativen
Bundesministerin Julia Klöckner legt Soforthilfeprogramm zur Unterstützung auf – Viele Initiativen müssen ihre Arbeit wegen Corona anpassen – Gesamtvolumen beträgt fünf Millionen Euro
Berlin/Mechernich – Die Corona-Pandemie hat auch viele ehrenamtliche Initiativen in Schieflage gebracht. Sie müssen ihre Arbeit immer noch an eine Vielzahl von bestehenden Auflagen und neue Rahmenbedingungen anpassen. Das führt zu erheblichen Einschränkungen sowie zusätzlichen Aufwendungen und Kosten.
Darunter leiden insbesondere Bürger in schwierigen Lebenssituationen und solche, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände in der Corona-Pandemie besonders angehalten sind, Kontakte zu minimieren. In den ländlichen Räumen ist es für diese schutzbedürftigen Gruppen beispielsweise schwierig, sich mit Lebensmitteln zu versorgen.
Um vor allem Projekte und Initiativen passgenau zu unterstützen, die die Bürger versorgen, hat die Bundesministerin für die ländlichen Räume, Julia Klöckner, ein millionenschweres Soforthilfeprogramm aufgelegt: „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“. Die Bewerbungsphase ist mittlerweile gestartet. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro. Insgesamt stehen fünf Millionen Euro zur Verfügung.
Bundesministerin Julia Klöckner: „Wir helfen den Helfern, die wegen der Corona-Krise ins Straucheln geraten sind. Ihnen will ich mit dem Sonderprogramm einen kräftigen Schub geben. Das ist gut angelegtes Geld. Die Angebote sind ein wichtiger Beitrag für attraktive ländliche Regionen. Wenn es um die Lebensmittelversorgung geht, sind sie für viele Menschen existentiell. Wir unterstützen – damit in und nach der Krise weiter geholfen werden kann.“
Landkreise unterstützen Maßnahme
Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt die Sondermaßnahme. Landrat Bernhard Reuter, Vizepräsident des DLT: „Es ist für uns selbstverständlich, dass wir mithelfen, die Projektmittel gezielt und schnell dorthin zu bringen, wo sie gebraucht werden. Ehrenamtliche Hilfe für Personen, die es in der Corona-Zeit besonders schwer haben, ist von unschätzbarem Wert. Wir wissen um die Probleme, die gerade diese Arbeit in den vergangenen Monaten deutlich erschwert hat. Insofern sind wir für dieses Förderprogramm dankbar und fühlen uns eng verbunden mit dem Bundesministerium in unserem gemeinsamen Bestreben, ländliche Räume zu stärken.“
Förderfähig sind etwa Ausgaben für Schutzausrüstung, Mieten für Fahrzeuge oder digitale Ausstattung, mit der die Arbeit koordiniert und trotz räumlicher Distanz der Kontakt zu den Menschen gehalten werden kann. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Antragberechtigt sind Initiativen, deren Maßnahmen überwiegend in kreisangehörigen Städten und Gemeinden von maximal 50.000 Einwohnern wirken, also auch im Stadtgebiet Mechernich. Folgende Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, können eine Interessenbekundung einreichen: eingetragene Vereine (e. V.), gemeinnützige GmbHs (gGmbH), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten.
Weitere Informationen zum Programm und zur Bewerbung unter: https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-ehrenamt-staerken-versorgung-sichern/FAQList.html
pp/Agentur ProfiPress