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Grundstückseigentümer müssen sich erklären

Stichtag 1. Januar 2022: Grundsteuerwerte werden in Deutschland neu berechnet – Grundstückseigentümer müssen bis Ende Oktober 2022 Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben – Infoseite (Finanzverwaltung NRW): www.grundsteuer.nrw.de

Schleiden/Kall/Hellenthal – Mit Beginn des Jahres, Stichtag 1. Januar 2022, müssen die Einheiten, die der Grundsteuer zugrunde liegen, neu bewertet werden. Grundstückseigentümer müssen deshalb für jedes bebaute oder unbebaute Grundstück sowie für land- und forstwirtschaftliche Nutzflächen eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben – oder eine Steuerberatungskanzlei damit beauftragen.

Darauf macht die Kanzlei Heinen, L’homme, Weishaupt und Partner mit Niederlassungen in Schleiden, Mechernich und Heimbach aufmerksam. „Die Grundsteuer wird auch künftig in drei Schritten berechnet: Wert x Steuermesszahl x Hebesatz. Anders als bisher hängt der Grundstückswert jedoch vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird“, erklärt Marie Krämer von der genannten Kanzlei. Eine Rolle spielten außerdem die Fläche des Grundstücks, die Art der Gebäude sowie deren Alter.

Marie Krämer vom Steuerbüro Heinen, L´homme, Weishaupt und Partner erklärte, auf was bei der neuen Grundsteuerreform geachtet werden muss und wo das Steuerbüro unterstützen kann. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Doch keine Panik: Von Seiten der Finanzverwaltung NRW gibt es seit Kurzem eine Infoseite rund um das Thema (www.grundsteuer.nrw.de). Darüber hinaus werde jeder betroffene Bürger oder Haushalt ab Mai vom Finanzamt individuell per Post kontaktiert. Darin seien Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung bekannt sind (zum Beispiel Aktenzeichen, Grundstücksfläche oder Bodenrichtwert) enthalten, um so bei der Erstellung der Feststellungserklärung zu unterstützen. Diese Daten könnten dann, nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, direkt in die Feststellungserklärung übertragen werden.

Die Mechernicher Stadtverwaltung betonte, keine Auskünfte zu den Informationen der Finanzverwaltung NRW geben zu können.

Neu berechnete Grundsteuer ab 2025

Die Feststellungserklärung soll auf elektronischem Weg über die Steuer-Onlineplattform „Elster“ (www.elster.de) zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 beim Lagefinanzamt des Grundstücks eingereicht werden. Die Finanzämter ermitteln daraus den Grundsteuerwert und erstellen einen entsprechenden Bescheid, der an die jeweilige Stadt oder Gemeinde weitergeleitet wird. Dort wird mit dem Hebesatz die zu zahlende Grundsteuer festgesetzt. Die neue Grundsteuer wird dann allerdings erstmals ab dem 1. Januar 2025 erhoben.

Die Finanzverwaltung NRW bietet seit Kurzem auch eine Infoseite zur Grundsteuerreform unter www.grundsteuer.nrw.de. Jeder betroffene Bürger werde darüber hinaus ab Mai vom zuständigen Finanzamt postalisch kontaktiert, hier ein Ausschnitt aus der Bekanntgabe der Finanzverwaltung. Screenshot: Henri Grüger/Finanzverwaltung NRW/pp/Agentur ProfiPress

„Die Steuerberatungskanzlei Heinen, L’Homme, Weishaupt und Partner an den Standorten in Mechernich, Schleiden und Heimbach kann für Grundstückseigentümer die Erstellung der Feststellungserklärung übernehmen“, erklärt Marie Krämer vor Medienvertretern.

Dafür seien lediglich folgende Informationen/Unterlagen nötig: Lage des Grundstückes (Adresse oder Gemarkung und Flurstück), Größe des Grundstücks, Angaben zu Eigentumsverhältnissen, Grundstücksart, Wohnfläche, Anzahl Garagen, Baujahr. Kontakt: info@hlw-stb.de

pp/Agentur ProfiPress