Hürden für Helfer beiseite geräumt
Ordnungsamts-Chef Peter Kern und Mitarbeiter riefen bei Supermärkten im Stadtgebiet an – Gemeinsam erarbeitete man eine spezielle, unbürokratische Mechernicher Lösung – Helfer können nun einfacher für Alte, Schwache und Risikopersonen einkaufen gehen – Das Problem: In Corona-Zeiten gelten beim Kauf einiger Produkte Vorgaben wie „nur eins“ oder „maximal zwei“
Mechernich – In den vergangenen Tagen ging ein Ruck durch die Gesellschaft. Viele Bürger Mechernichs schlossen sich zusammen, um Risikopersonen, Alten und Schwachen im Kernort oder auf den Dörfern zu helfen: Sie organisierten Einkaufsdienste im Sinne der Menschlichkeit – aber dann ist das gar nicht so einfach umzusetzen, wie man gemeinhin meinen könnte.
Denn viele der ehrenamtlichen Helfer sehen sich in Corona-Zeiten besonderen Hindernissen gegenüber. Zurzeit gelten in vielen Geschäften verschärfte Regeln zur Abgabe der Produkte, weil die Regale durch zu eifrige Vorratskäufer innerhalb kürzester Zeit nahezu leergefegt waren.
Wichtige Produkte sollen jedoch soweit möglich für jeden einzelnen verfügbar bleiben. Schilder mit Hinweisen wie „nur eins“ oder „maximal zwei Stück“ prangen deshalb mittlerweile als Vorgabe und Richtlinie an den Supermarkt-Regalen, vor allem bei stark nachgefragten Gütern, wie Toilettenpapier, Seife oder auch Desinfektionsmitteln. Leitung und Mitarbeiter achten streng auf die Einhaltung.
Nur: Wie sollen die engagierten und fleißigen Helfer denn dann für mehrere Personen oder sogar Haushalte, also mit einer Sammelbestellung einkaufen gehen? Die Anrufe und Beschwerden häuften sich schon im Mechernicher Ordnungsamt. Peter Kern, Leiter des Mechernicher Ordnungsamtes, und seine Mitarbeiter machten daraufhin spontan und schnell eine spezielle und unbürokratische Mechernicher Lösung möglich.
Sie riefen in den Supermärkten im Stadtgebiet an und redeten dort mit den Chefs der Häuser, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu erarbeiten und zu vereinbaren. Man einigte sich darauf, dass die ehrenamtlichen Helfer eine Vollmacht von ihren auf Hilfe angewiesenen „Auftraggebern“ mitbringen. Diese bedarf keiner besonderen Form und kann sogar handschriftlich auf einen Zettel niedergeschrieben werden. Die Unterschrift sollte allerdings nicht fehlen.
Wie Peter Kern berichtet, haben die Geschäfte es derzeit nicht leicht, weil teilweise die Kunden die Ware „palettenweise“ mitnehmen wollen. Mitunter mussten sogar schon Hausverbote erteilt werden, weil die Situation vor Ort eskalierte.
pp/Agentur ProfiPress