Bahnübergang zwei Tage gesperrt
Instandsetzungsarbeiten in Sötenich von Dienstag, 6. April, 7 Uhr, bis Donnerstag, 8. April, 7 Uhr – Offizielle Umleitungsstrecken sollen eingehalten werden – Bürgermeister Esser: „Bitte nicht die Abkürzung Am Hüttengraben/ Bendenstraße nutzen“
Kall-Sötenich – Der Bahnübergang in Sötenich ist von Dienstag, 6. April, 7 Uhr, bis Donnerstag, 8. April, 7 Uhr, gesperrt. Grund dafür sind Instandsetzungsarbeiten. Um diesen engen Zeitrahmen einhalten zu können, finden die Arbeiten eventuell auch in den Abend- und Nachtstunden statt.
Wie Pascal Dreßen vom Ordnungsamt der Gemeinde Kall berichtet, soll die Fahrbahnerhöhung am Bahnübergang soweit wie möglich verschwinden. Weil die Bahnstrecke in Höhe des Bahnübergangs als Kurve verläuft, liegen die Außengleise aus Sicherheitsgründen erhöht. Mit dieser Gleisneigung wird verhindert, dass der Zug während der Fahrt nach außen hin entgleist. Fahrzeuge, die diesen Bahnübergang passieren, mussten daher bislang über eine Straßenerhebung fahren. Dies hatte unter anderem zur Folge, dass einige Sattelauflieger und landwirtschaftliche Geräte dort aufsetzten.
Der Missstand wurde angesprochen und im Rahmen einer Verkehrsschau überprüft. Dabei wurde entschieden, dass der „Hubbel“ soweit wie möglich verschwinden soll. Die Bahn möchte die Gleisneigung im Rahmen von Instandsetzungsarbeiten auf ein Minimum reduzieren. Ganz verschwinden wird die Straßenerhebung dadurch aber nicht. Aus diesem Grund soll auch die Fahrbahnoberfläche baulich so hergerichtet werden, dass es einen möglichst „sanften“ Übergang gibt.
Da der Bahnübergang im Zuge der Bauarbeiten 48 Stunden lang vollgesperrt sein wird (nur für Fußgänger wird ein Überweg sichergestellt), werden Umleitungen über die Bundesstraße 258 eingerichtet. Von Norden können Sötenich, Rinnen und Sistig über Kall, Golbach und Broich angefahren werden, von Süden kommend über Urft und Steinfeld.
Bürgermeister Hermann-Josef Esser bittet auch ortskundige Bürger etwa aus Sistig und Rinnen ausdrücklich darum, die offiziellen Umleitungsstrecken zu nutzen und aus Rücksicht auf die Anwohner besonders auf die Abkürzung Am Hüttengraben/Bendenstraße zu verzichten. Diese Anliegerstraßen sind auch bautechnisch nicht dafür ausgelegt, den Umleitungsverkehr einer Landstraße aufzunehmen.
pp/Agentur ProfiPress