Gegen Wildwuchs beim Windkraftausbau
Bundestagsabgeordneter Detlef Seif fordert Landesregierung zu einer rechtssicheren Regelung auf
Mechernich/Düsseldorf – Der Weilerswister Bundestagsabgeordnete Detlef Seif warnt vor einem unkontrollierten Ausbau von Windkraftanlagen im Regierungsbezirk Köln. Hintergrund ist das bevorstehende Auslaufen des landesweiten Windkraft-Moratoriums am 15. August. Weil sich die Regionalplanung für erneuerbare Energien weiter verzögert, könnten Genehmigungen künftig auch außerhalb ausgewiesener Vorranggebiete möglich werden.

„Ohne eine rechtssichere Regelung ist ein Wildwuchs vorprogrammiert“, sagt Seif. Besonders für ländliche Regionen wie den Kreis Euskirchen sieht er die Gefahr eines „erheblichen Verlusts an kommunaler Steuerungshoheit und Akzeptanz“. Kommunale Planungshoheit werde so „ad absurdum geführt“. Das war auch Tenor bei einer Bürgerinformationsveranstaltung am Montagabend in Glehn, zu der die Stadtverwaltung Mechernich eingeladen hatte.
„Werkzeug anwenden“
Der Abgeordnete verweist auf eine Möglichkeit, die das neue RED-III-Umsetzungsgesetz auf Bundesebene biete. Demnach könne das Land Nordrhein-Westfalen den weiteren Ausbau außerhalb der Vorrangflächen untersagen, sobald der vorgeschriebene Flächenbeitragswert von 1,1 Prozent erreicht sei (§ 249 Baugesetzbuch). „Die Landesregierung hat jetzt ein wirksames Werkzeug in der Hand – sie muss es nur anwenden“, fordert Seif in Schreiben an Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) und Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).
Der Unionspolitiker appelliert an die Landesregierung, umgehend eine landesrechtliche Feststellung vorzunehmen. Nur so könne Planungssicherheit geschaffen und die Energiewende „im Einklang mit den Kommunen“ gestaltet werden. Das Moratorium, das bislang Genehmigungen außerhalb geplanter Vorrangflächen verhinderte, war von der Landesregierung zur Sicherung der Regionalplanung verhängt worden. Diese soll nach derzeitiger Planung frühestens im Dezember abgeschlossen sein.
In einer Informationsveranstaltung am Montagabend in Glehn war im Hinblick auf die von der Bezirksregierung ausgewiesenen Vorrangzonen wiederholt der Vorwurf erhoben worden, die Standortwahl sei „willkürlich“, nicht nachvollziehbar beziehungsweise ausschließlich von „bundes- und landespolitischen Interessen“ gesteuert. Eine kommunale Mitwirkung finde nicht statt, die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger und Stadt- und Gemeinderäte tendiere gegen Null.
pp/Agentur ProfiPress