Bußgeld für Donald Duck
Ordnungsamt bittet darum, die richtigen Daten in die Rückverfolgungslisten einzutragen – Gastronomiebetreiber sollen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) einhalten Kall – Wer in Nordrhein-Westfalen beim Besuch eines gastronomischen Betriebs falsche Daten in die Rückverfolgungslisten einträgt, muss laut aktueller Corona-Schutzverordnung mit einem Bußgeld von 250 Euro rechnen. Deshalb bittet das Ordnungsamt der Gemeinde Kall darum, die Daten ordnungsgemäß einzutragen, damit im Falle einer Corona-Infektion…
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