Grundsteuer-Bescheide in Arbeit
Versand erfolgt bis Ende Februar – Mechernicher Stadtrat hat stabile Hebesätze beschlossen – Bei möglichen Fehlern müssen sich Betroffene entweder direkt ans Finanzamt oder an das Steueramt der Stadt wenden
Mechernich – Die viel diskutierte Reform der Grundsteuer hat einiges durcheinandergewirbelt – auch bei der Stadt Mechernich. Daher sind die Bescheide noch nicht verschickt worden. „Aufgrund technischer Probleme, insbesondere bei der Datenübermittlung, Verarbeitung und Überprüfung, verzögert sich der Versand in diesem Jahr“, teilt Lothar Hilgers mit. Der städtische Teamleiter für Steuern, Gebühren und Abfallwirtschaft geht davon aus, dass die Zustellung bis Ende Februar erfolgen wird.
![Mechernicher Grundstückseigentümer erhalten ihre Grundsteuer-Bescheide bis Ende Februar. Technische Probleme, insbesondere bei Datenübermittlung, Verarbeitung und Überprüfung, haben den Versand verzögert. Foto: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress](https://profipress.de/wp-content/uploads/2025/02/web_1LuftbildMechernichCityCopyrightbyManfredLangAgenturProfiPress.jpg)
Damit verschiebt sich auch der erste Zahlungstermin um einen Monat auf den 15. März. „Die weiteren Zahlungstermine am 15. Mai, 15. August und 15. November bleiben unverändert bestehen“, so Hilgers, der darauf verweist, dass der Stadtrat in seiner letzten Sitzung im alten Jahr beschlossen hat, die Hebesätze für 2025 stabil zu halten. Trotzdem kann sich die Höhe der festgesetzten Grundsteuer verändern, weil sich durch die bundesweite Reform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurückgeht, Bewertungsgrundlagen verändert haben.
Hebesatz 595 Prozent
Obwohl das Land Nordrhein-Westfalen für Mechernich im Vorfeld einen aufkommensneutralen Hebesatz von 651 Prozent vorgeschlagen hatte, bleibt die Stadt bei den seit 2016 unveränderten Sätzen. Konkret bedeutet das für die Grundsteuer A, die land- und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, einen Hebesatz von 463 Prozent und für die Grundsteuer B, also bebaute und bebaubare Grundstücke, einen Hebesatz von 595 Prozent.
![Der Weg zum fertigen Bescheid führt über das Finanzamt und die Stadt Mechernich. Sollten Betroffene Klärungsbedarf haben, lässt sich anhand dieser Grafik ablesen, wer der richtige Ansprechpartner ist. Grafik: Stadt Mechernich/pp/Agentur ProfiPress](https://profipress.de/wp-content/uploads/2025/02/web_GrundsteuerGrafik.jpg)
Die Grundsteuerberechnung basiert auf einer Feststellungserklärung, die Eigentümer 2022 beim Finanzamt einreichen mussten. Auf deren Grundlage hat das Finanzamt den sogenannten Messbetrag festgelegt, der mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert wird. „Sollte ein Bescheid fehlerhaft sein, kommt es darauf an, wo der vermeintliche Fehler liegt“, erklärt Lothar Hilgers. Für Korrekturen am Grundsteuermessbescheid sei das Finanzamt Schleiden zuständig. Ein Einspruch müsse innerhalb eines Monats nach Erhalt eingelegt werden.
Falls Eigentümer selbst fehlerhafte Angaben in ihrer Feststellungserklärung gemacht haben, können diese über das Online-Portal „Elster“ oder schriftlich beim Finanzamt korrigiert werden. Beispiele hierfür können etwa falsche Angaben zu Art des Gebäudes (Ein- oder Mehrfamilienhaus) oder zur Größe der Wohnfläche sein.
Keine aufschiebende Wirkung
Bei Fehlern im Grundsteuerbescheid ist das Steueramt der Stadt Mechernich der richtige Ansprechpartner. Ein Beispiel hierfür wäre eine Abweichung des Messbetrages zwischen dem Grundsteuerbescheid der Stadt und dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes. „Ein Widerspruch hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, sodass die festgelegten Beträge zunächst gezahlt werden müssen“, betont Lothar Hilgers.
In einem solchen Fall können Bürgerinnen und Bürger gerne Kontakt aufnehmen zu den Mitarbeitern des Steueramts, am einfachsten per Mail an Sabine Floß (s.floss@mechernich.de) oder Simon Eiserfey (s.eiserfey@mechernich.de).
Weiterführende Informationen sowie detaillierte Berichte zur Grundsteuerreform sind auf der Homepage der Stadt Mechernich abrufbar. Außerdem hat die Finanzverwaltung NRW unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform zahlreiche Informationen rund um das Thema zusammengestellt.
pp/Agentur ProfiPress