Das Blei und die Krankheit
Regionalhistoriker Peter-Lorenz Könen veröffentlicht Recherchen im „Bergbaukundlichen Informationsblatt“ – Gesundheitliche Umstände der Arbeiter in der damaligen Mechernicher Magdalenenhütte (Bleischmelze) – Viele Meinungen, Schutzmaßnahmen und Kranke
Mechernich – Mit der Bleierkrankung der Beschäftigten in der Mechernicher Magdalenenhütte beschäftigen sich die „Bergbaukundlichen Informationsblätter“, die der Regionalhistoriker Peter-Lorenz Könen herausgibt.
Unter anderem heißt es darin unter Berufung auf historische Quellen, beispielsweise dem Kreisarchiv, dass vor allem deshalb Bleivergiftungen bei den Hüttenarbeitern aufgetreten seien, weil es sich um in der Bleischmelze unerfahrene Leute gehandelt habe.
Die Magdalenenhütte, war nämlich von 1912 bis 1927 nicht in Betrieb, die Wiederaufnahme war mit einer vermehrten Zahl von Bleierkrankungen verbunden. Wobei Bergwerksdirektor Osterspey in einem Brief an Landrat Graf Spee in Schleiden beklagt, manchen seiner Arbeiter habe man „die Bleikrankheit“ auch nur eingeredet, obwohl sie sich „gar nicht krank fühlten“. Obwohl der Euskirchener Kreisarzt bei rund jedem zehnten Mitarbeiter Bleierkrankungen bis hin zur Arbeitsunfähigkeit feststellte, entschied man sich dazu, dass Problem auf eigene Art anzugehen.
Schutzkleidung und Hygiene
Schon vor der vorübergehenden Hüttenschließung von 1912 bis 1927 wurden gegen die Folgen der gefürchteten Staubverwirbelungen in der Magdalenenhütte Maßnahmen ergriffen, so Könen: „Sie wird durch eine Kleidung gewährleistet, die vor Antritt der Schicht angezogen und am Ende der Schicht wieder abgelegt wird. Im Allgemeinen sollte das Wechseln der Kleidung in besonderen Räumen erfolgen, die am besten noch mit Bade- und Waschräumen in Verbindung stehen.“
Von größerer Bedeutung war die körperliche Reinigung der Hüttenarbeiter und ihrer Arbeitsräume. Es sollte an Badeeinrichtungen nicht fehlen. Könen: „Für die Essensaufnahme sollten geeignete Räume bereitstehen, die weit genug von der Staubentwicklung entfernt sind.“
Die Magdalenenhütte war mit Bade- und Wascheinrichtungen sowie Aborten ausgestattet. „Ebenso ist eine Speiseanstalt für 400 Personen eingerichtet, in welcher neben anderen billigen Speisen, Mittagsbrot, bestehend aus Suppe, Gemüse, Kartoffeln und 190 g Fleisch zum Preise von 32 Pfg verabreicht wird“, zitiert der Mechernicher Heimatforscher aus dem Buch „Hygiene der Hüttenarbeiter“ von O. Saeger, Jena 1895.
Könen: „Bis zur Stilllegung der Hütte Anfang 1912 waren diese Einrichtungen im ständigen Gebrauch. Vor der Wiedereröffnung der Hütte 1927 wurden Einrichtungen für die Arbeiter geschaffen. In einem vorhandenen Gebäude wurden für rund 60 Arbeiter zwei getrennte Aufenthaltsräume mit getrennten Badeanstalten eingerichtet.
Arbeiter leisteten Widerstand
Trotz der Maßnahmen wurden Arbeiter bleikrank. Am 20.7.1927 teilte die Knappschafts-Berufsgenossenschaft dem Kreisarzt des Kreises Schleiden mit, dass am 19.7. eine Prüfung der Verhältnisse stattgefunden habe: „Es wurde festgestellt, dass die vorkommenden Bleierkrankungen im Wesentlichen darauf zurückzuführen sind, dass die in Mechernich in Betrieb genommenen Anlagen neu und nur periodisch in Betrieb waren und weil, wie dies bei neuen und bisher an anderer Stelle noch nicht erprobten Anlagen in der Regel der Fall ist, kleine Kinderkrankheiten durchzumachen waren.“
Hinzu kam, so der Bericht weiter, dass infolge des langen Stillliegens der Bleihütte geschultes und mit den Gefahren der Bleiverarbeitung vertrautes Personal nicht vorhanden war: „Die Arbeiter müssen erst angelernt werden und leisten dem Bestreben der Werksleitung, die Durchführung der in allen Bleibetrieben notwendigen Vorsichtsmaßnahmen, besonders hinsichtlich der Sauberkeit, zu erzwingen, Widerstand.“
Die Bockigkeit gegen die Maßnahmen werde „sich bald bessern, wenn die Arbeiter erkennen, dass die von ihnen verlangten Vorsichtsmaßnahmen zu ihrem eigenen Besten sind“, heißt es in dem Kommissionsbericht. Weiterhin wurde mitgeteilt, dass die Werksverwaltung zur Verhütung schwerer Erkrankungen eine regelmäßige Bleiuntersuchung der Hüttenarbeiter durchführen wolle.
Sollten Krankheitssymptome auftreten, so werden die Betroffenen an anderen Stellen des Betriebes solange beschäftigt, bis nach ärztlichem Ermessen die Beschäftigung in der Hütte wieder aufgenommen werden kann. Außerdem wird der Betreiber verpflichtet, darauf zu achten, dass Rauchen, Schnupfen und Kauen von Tabak sowie jedes Essen und Trinken unterbleibt.
„Anregung des Kreisarztes überholt“
Als man dann per Verfügung des Aachener Regierungspräsidenten aus dem Dezember 1927 nur noch Dr. Runte (Kreiskrankenhaus) statt auch des Kreisarztes (dessen kritischere Meinung wohl damals nicht toleriert wurde) zur Überwachung des Gesundheitszustandes der Hüttenarbeiter ermächtigte, versuchte man auf diese Art, dem Einigungsproblem bezüglich der akuten Bleistaubgefahr, Herr zu werden.
So ließ man sich durch Gewerbemedizinalrat Teleky aus Düsseldorf, Gewerberat Wespy aus Düren und Oberregierungsrat Schmidt bestätigen, dass die zur Vermeidung von Bleierkrankungen getroffenen Maßnahmen wirksam waren.
„Da unabhängige Prüfungen stattgefunden haben, dürfte auch durch die Ermächtigung von Dr. Runte, die Anregung des Herrn Kreisarztes überholt sein“, ist im Kreisarchiv festgehalten. Wie man sich schlussendlich bei der Sache einigte, sei laut Regionalhistoriker Peter-Lorenz Könen aus den Akten nicht ersichtbar.
pp/Agentur ProfiPress