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Wasser aus Bächen ist tabu

Kreis Euskirchen bittet darum, in der warmen Jahreszeit kein kühles Nass aus den Gewässern zu entnehmen – Die Untere Wasserbehörde führt Kontrollen durch 

Mechernich/Kreis Euskirchen – Die Bäche im Kreisgebiet leiden nach den geringen Niederschlägen und den hohen Temperaturen der letzten Wochen wieder unter der anhaltenden Trockenheit. Das teilt der Kreis Euskirchen jetzt mit und weist daraufhin, dass Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen, insbesondere zum Bewässern des eigenen Gartens, der Gemüsebeete oder zur anderweitigen Nutzung, größtenteils unzulässig sind.

Das wenige Wasser, das die Bäche derzeit führen – wie hier im Bleibach unterhalb der Bürgerhalle Kommern –, darf laut dem Kreis Euskirchen nicht entnommen werden. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress
Das wenige Wasser, das die Bäche derzeit führen – wie hier im Bleibach unterhalb der Bürgerhalle Kommern –, darf laut dem Kreis Euskirchen nicht entnommen werden. Foto: Ronald Larmann/pp/Agentur ProfiPress

„Viele lassen außer Acht, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen“, sagt Marcel Schneider, der Leiter der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Euskirchen. „Besonders bei der zusätzlichen Wasserentnahme aus kleinen Bachläufen ist die zu Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft. So ist für die Lebewesen im oder am Gewässer nicht mehr ausreichend Wasser übrig, was kurz- bzw. mittelfristig zu großen ökologischen Schäden führt.“

Pumpen benutzen verboten

Der Kreis Euskirchen weist deshalb im Interesse des Gewässerschutzes noch einmal auf die bestehende Rechtslage hin: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher zu beantragen ist. Die mechanische Wasserentnahme, also mittels Pumpe, aus Oberflächengewässern ist verboten und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Untere Wasserbehörde führt hierzu entsprechende Kontrollen durch.

Auch die grundsätzlich erlaubnisfreie Wasserentnahme im Rahmen des Gemein- bzw. Anliegergebrauchs sei nur zulässig, solange keine nachhaltige negative Veränderung der Wasserbeschaffenheit und der Wasserführung zu befürchten sei. „In der aktuellen Trockenphase ist eine solche Entnahme im Regelfall also nicht zulässig“, betonen die Verantwortlichen der Kreisverwaltung und bitten daher eindringlich darum, die Wasserentnahme aus den Oberflächengewässern zu dieser warmen Jahreszeit einzustellen.

pp/Agentur ProfiPress