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Stadt Mechernich sucht Schöffen

Bewerbung bis zum 15. April beziehungsweise für das Amt des Jugendschöffen bis zum 29. März

Mechernich – Für die für die Amtszeit von 2019 bis 2023 werden für die Stadt Mechernich Schöffen und Jugendschöffen gesucht. Gefragt sind elf Frauen und Männer, die am Amtsgericht Euskirchen und Landgericht Bonn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen sowie weitere Personen, die als Jugendschöffen bei der Jugendstrafkammer zur Verfügung stehen.

Der Rat der Stadt Mechernich schlägt doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen.

Bewerben können sich Interessierte, die im Stadtgebiet Mechernich wohnen und am 1.1.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete und Religionsdiener sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Die Stadt Mechernich sucht Schöffen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils. Foto: Carlo Schrodt/Pixelio/pp/Agentur ProfiPress

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen die Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wer sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe interessiert, kann seine Ihre Bewerbung bis zum 15. April beziehungsweise für das Amt des Jugendschöffen bis zum 29. März an die Stadt Mechernich richten.

Das Bewerbungsformular für die Schöffenwahl ist auf der Homepage der Stadt Mechernich unter www.mechernich.de zu finden. Die Bewerbung ist bis zum angegebenen Termin an die Stadt Mechernich, Fachbereich 4, allgemeine Ordnungsangelegenheiten, Bergstraße 1, 53894 Mechernich, Renate Tillmann oder Christian Habrich, Zimmer 11, Tel. 0 24 43/49 44 13, E-Mail: r.tillmann@mechenrich.de, zu senden oder dort abzugeben.

Weitere Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de erhältlich.

pp/Agentur ProfiPress