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Rechtsstreit zur Beitragsklärung?

Im Vussemer Höhenweg gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Erschließung nach Kommunalabgabengesetz oder Baugesetzbuch erfolgen muss

Mechernich-Vussem – Normalerweise stehen Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick und der redegewandte Vussemer Karnevalspräsident Ralf Schumann beim jährlichen städtischen Tollitäten-Empfang schunkelnd Arm in Arm auf der Bühne. Doch am Dienstag im Haupt- und Finanzausschuss zeichnete sich eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen beiden ab.

„Manchmal ist das so, wenn eine Situation uneindeutig ist und man unterschiedlicher Auffassung bleibt“, so der Verwaltungschef zu Schumann, der nicht für sich, sondern auch für die übrigen rund 25 Anlieger des Vussemer Höhenweges sprach. Es sind die Erschließungskosten in exorbitanter Höhe, über die man sich nicht zu einigen vermag.

Viele Menschen aus Vussem verfolgten die Debatte im Haupt- und Finanzausschuss zwischen ihren Sprechern und der Verwaltungsspitze. Die Politiker durften sich erst im nichtöffentlichen Teil der Sitzung äußern. Möglicherweise müssen die Anlieger klagen, um herauszufinden, ob die von ihnen erhobenen Beiträge gerechtfertigt sind. Foto: Henri Grüger/pp/Agentur ProfiPress

Zwar hatte die NRW-Landesregierung justament am gleichen Tag verkündet, dass künftig keine Anliegerbeiträge nach KAG (Kommunalabgabengesetz) bei Straßenausbauten mehr erhoben werden. Doch der Höhenweg, so die Rechtsauffassung der Stadt, sei gar kein KAG-Ausbau, sondern eine Ersterschließung nach Bundesbaugesetz.

Große Grundstücke und eine unbebaute Straßenseite

Und für die müssten die Anlieger zu 90 Prozent herangezogen werden. Die Besitzer fast ausnahmslos sehr großer Grundstücke müssten tief in die Tasche greifen, da der jeweilige Beitrag nach Metern Straßenfront mal bis zu 50 Meter Grundstückstiefe berechnet wird.

 „Die Stadt will insgesamt eine Million Euro von uns haben“, so der Mann weiter: „Es ist Krieg, wir wissen bald nicht mehr, wie wir das Heizöl und das Tanken bezahlen sollen, und ob unsere Arbeitsplätze sicher sind, müssen wir auch abwarten…“ Ralf Schumann appellierte an die Kompromissfähigkeit der Stadtväter.

Ralf Schumann verlas eine ausführliche Erklärung der Anlieger des Höhenwegs und appellierte an die Kompromissfähigkeit der Stadtväter. Foto: Henri Grüger/pp/Agentur ProfiPress

Erster Beigeordneter Thomas Hambach sagte, der Vussemer Höhenweg sei „kein Präzedenzfall“, immer wieder komme es vor, dass geteerte Feldwege gewohnheitsrechtlich zu Erschließungs- und schließlich Wohnstraßen würden, ohne im Sinne des Baugesetzbuches jemals wirklich umgewandelt worden zu sein. „Das Vorhandensein einer Schwarzdecke ist noch kein historischer Beweis“, so Hambach.

„Und wir müssen gucken, dass es unter den Anliegern im Stadtgebiet gerecht bleibt“, ergänzte Dr. Hans-Peter Schick. Die Verrohrung des Bachs gehe mit 350.000 Euro komplett zu Lasten der Stadt, so Thomas Hambach: „Diese Kosten werden nicht auf die Anlieger umgelegt.“

Als einigermaßen tragisch für die Anlieger habe sich die inzwischen auch planungsrechtliche Streichung der Hangseite (Nordseite) des Höhenweges als Bauerwartungsland erwiesen, so Hambach. Hätte dort auch gebaut werden dürfen, hätte es nahezu doppelt so viele Anlieger gegeben, unter denen sich die Erschließungskosten aufteilen.

pp/Agentur ProfiPress