Aktuelles

ProfiPress

Agentur für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, journalistische und redaktionelle Dienstleistungen.

AllgemeinGemeinde KallStadt Mechernich

Kreis registriert Musikinstrumente

Seit Anfang des Jahres stehen bestimmte Palisanderarten unter Artenschutz – Gegenstände wie Möbel, Kulis oder Instrumente sollten bei der Naturschutzbehörde gemeldet werden – Nachweis erleichtert späteren Verkauf

Kreis Euskirchen – Besitzer von bestimmten Musikinstrumenten sollten diese bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen registrieren lassen. Was zunächst skurril klingt, hat aber seine Gründe.

Bei der Vertragsstaatenkonferenz der CITES (die Abkürzung steht in der Übersetzung für: Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen) im Oktober 2016 wurden einige Holzarten unter Artenschutz gestellt. Darunter zählt auch das bei Musikinstrumenten beliebte Rosenholz, auch Palisander genannt. Allerdings trifft das nur auf die Gattung Dalbergia spp. ohne die Dalbergia nigra, auch Rio-Palisander genannt, zu. Geschützt werden sollen ab dem 2. Januar 2017 auch die Gattungen Guibourtia (Bubinga) und Pterocarpus erinaceus (Kosso und African Rosewood).

Gegenstände aus Rosenholz, wie etwa diese Gitarre, sollten bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises registriert werden. Foto: Pixabay/pp/Agentur ProfiPress
Gegenstände aus Rosenholz, wie etwa diese Gitarre, sollten bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises registriert werden. Foto: Pixabay/pp/Agentur ProfiPress

Nicht nur die Rohhölzer, sondern auch daraus hergestellte Erzeugnisse unterliegen den Schutzbestimmungen. Das trifft auf Möbel, hochwertige Kugelschreiber aber eben auch Musikinstrumente zu. Dort wird Palisander wegen seiner besonderen Eigenschaften gerne verwendet.

Beim Verkauf eines Instruments, an dem geschütztes Holz verarbeitet wurde, ist der Nachweis erforderlich, dass das Instrument schon vor der Unterschutzstellung erworben oder legal in die EU eingeführt wurde.

Gegenstände aus Rosenholz, wie etwa diese Gitarre, sollten bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises registriert werden. Foto: Pixabay/pp/Agentur ProfiPress
Gegenstände aus Rosenholz, wie etwa diese Gitarre, sollten bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises registriert werden. Foto: Pixabay/pp/Agentur ProfiPress

Private Besitzer von Musikinstrumenten oder anderen Gegenständen aus den neu gelisteten Hölzern können diese jetzt bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen registrieren lassen. Sie erhalten eine Bescheinigung, die den Erwerb der Gegenstände vor der Unterschutzstellung bestätigt. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich, die die Gegenstände beschreiben und individualisieren: Eigentümer/Absender (mit Kontaktdaten), Beschreibung des Gegenstandes (verbaute Hölzer, insbesondere geschützte Bestandteile, Hersteller, Modell), Seriennummer und/oder Foto sowie die Kopie des Kaufbelegs inklusive des Kaufdatums oder eines vergleichbaren Nachweises über die Einfuhr vor dem 2. Januar 2017.

Pflicht ist die Registrierung nicht. Sie bietet jedoch die Möglichkeit, den Erwerb vor der Unterschutzstellung zu dokumentieren, was eine eventuelle spätere Vermarktung oder Ausfuhr der Gegenstände erleichtert. Denn nur Gegenstände, die vor dem 2. Januar erworben und registriert wurden, können ohne weiteren Nachweis des legalen Erwerbs gehandelt werden.

pp/Agentur ProfiPress