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„Keine Kontamination durch Löschschaum“

Mechernicher Bundeswehr weist Mutmaßungen in den Medien zurück, Bundeswehrfeuerwehr habe am Bleiberg Umweltschäden verursacht

Mechernich – Zahlreiche Liegenschaften der Bundeswehr seien mit giftigen Chemikalien verunreinigt worden, meldete dieser Tage die Deutsche Presseagentur (dpa). Zitiert wird eine Sprecherin des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen in Bonn: „Nach derzeitigem Stand der Bearbeitung wurde auf 20 Liegenschaften eine PFC-Kontamination nachgewiesen.“

Die betroffenen Standorte müssten umfassend untersucht und möglicherweise saniert werden, erklärte die Behördensprecherin. Bei den Giftstoffen handle es sich um sogenannte per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC).

Während einer Übung sind im Juni 2017 viele Rettungsfahrzeuge in der Mechernicher Bleibergkaserne aufgefahren. Auch die Bundeswehreigene Feuerwehr ist eine schlagkräftige Truppe. Zur Bekämpfung von Flüssigkeitsbränden setzt sie Löschschaum ein. Jetzt in Medien gemutmaßte mit Konsequenzen behaftete Umweltbelastungen dadurch schließt der Standortälteste Oberstleutnant Lars Rauhut in einer Presseerklärung aber aus. Luftbild: Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Vier belastete Standorte befänden sich in Sachsen-Anhalt, aber auch das Bundeswehrdepot West in Mechernich sei möglicherweise betroffen, hieß es in einer Wiedergabe in der Kölner Tagespresse. Oberstleutnant Lars Rauhut, der Depotkommandeur und Standportälteste der Garnisonsstadt Mechernich, weist diese Mutmaßung zurück:

„Am Standort Mechernich ist es zu keinem Einsatz von Löschschaum mit per- und polyfluorierten Chemikalien gekommen.“ Der Einsatz der durch die Bundeswehr verwendeten Löschmittel sei entgegen der aktuellen Berichterstattung zulässig: „Die Bundeswehr verstößt gegen keine Gesetze und Auflagen.“

„Kein Verstoß gegen Auflagen“

Mit der EU-Richtlinie 757/2010/EU sei die Maximalkonzentration für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) in Löschschäumen auf 0,001 Massenprozent festgelegt. Diese Konzentration gelte nach der EU-Richtlinie als „PFOS-frei“, so Rauhut. Das Verbot gelte demnach nur für Löschschäume, die diese Konzentration überschreiten. Ein Verbot für andere PFC-Substanzen gebe es bisher nicht.

Der Standortälteste: „Für eine wirksame Brandbekämpfung benötigt jede Feuerwehr geeignete Löschmittel, um der bestehenden Verpflichtung zur Gefahrenabwehr angemessen begegnen zu können. Im Falle von Flüssigkeitsbränden sind Löschschäume, welche unter anderem per- und polyflorierte Chemikalien (PFC) enthalten, das effektivste Löschmittel.“

Wie zivile Feuerwehren verwende auch die Bundeswehr-Feuerwehr (BwF) in den Feuerlöschkraftfahrzeugen für die Einsätze gegen Flüssigkeitsbrände derzeit AFFF-Feuerlöschschaum (Aqueous Film Forming Foam), der PFC-haltige Schaummittel enthalte.

Das eingesetzte AFFF-Schaummittel entspreche den geltenden nationalen Vorgaben. Aktuell gebe es im Hinblick auf die Wirksamkeit bei Flüssigkeitsbränden keine Alternative zu AFFF-Schäumen.

Bundeswehr nimmt Umwelt ernst

Rauhut weiter: „Für Ausbildung und Übungen dürfen diese Schaummittel aus Umweltschutzgründen nur in speziell dafür zugelassenen Einrichtungen verwendet werden, wodurch Umweltbeeinflussungen vermieden werden.“

Die durch PFC im Löschschaum entstandenen Belastungen von Boden und Grundwasser seien ein Problem, das sich nicht nur auf Deutschland und hier die Bundeswehr beschränke, sondern sich weltweit bei Löscheinsätzen mit Flüssigkeitsbränden stelle.

Lars Rauhut: „Die Bundeswehr nimmt den Umweltschutz und den Gesundheitsschutz sehr ernst. Wir haben deshalb vor über 25 Jahren das Altlastenprogramm ins Leben gerufen – und bearbeiten seitdem zielgerichtet und umfassend Boden- und Gewässerkontaminationen auf militärischen Liegenschaften auf.“

Weitere Informationen unter: https://www.iud.bundeswehr.de/portal/poc/iudbw?uri=cio/o3Abw.iudbw. aktuell.infopfc

pp/Agentur ProfiPress