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Windkraftanlagen für den Hausgebrauch

Windkraftanlagen für den Hausgebrauch
Kleinwindkraftanlagen stellen einen wachsenden Markt dar – Interessenten sollten vor der Anschaffung ein Jahr lang die Windgeschwindigkeit messen
Trier – Windenergie leistet einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung in Deutschland. Der Anteil der Windenergie am Netto-Stromverbrauch beträgt nahezu acht Prozent. Binnen 20 Jahren hat sich die Leistung von Windkraftanlagen verzehnfacht. Da sich im Schatten der “Riesen” auch ein Markt für Kleinwindkraftanlagen (KWKA)gebildet hat, informiert Myriam Gräser-Lang, Beauftragte für Innovation und Technologie beim Umweltzentrum der Handwerkskammer Trier, Interessenten vor der Anschaffung über wichtige Details.
Als klein gelten Anlagen, die eine Nennleistung von 70 Kilowatt nicht überschreiten. Für den Hausgebrauch kommen Anlagen zwischen 0,4 bis 30 Kilowatt in Betracht. Die Kosten für eine Anlage zwischen 2,5 und 5,5 Kilowatt liegen etwa zwischen 2000 und 3000 Euro pro Kilowattstunde, je nach Größe und Leistung. Hinzu kommen die Kosten für die Anschaffung eines Mastes. Eine Anlage mit einer Leistung von 3,5 Kilowatt bei einer Masthöhe zwischen 15 und 24 Metern liefert im Jahr rund 3000 Kilowatt Strom. Dies entspricht dem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Zweipersonen-Haushalts in Deutschland.
Wird der Strom ins öffentliche Netz eingespeist, so wird jede erzeugte Kilowattstunde mit neun Cent genauso vergütet wie bei den großen Windkraftanlagen. Demnach ist der wirtschaftliche Betrieb meist nur in sehr windreichen Regionen möglich. Eine Verdopplung der Windgeschwindigkeit führt zu einem achtfachen Stromertrag.
Wer sich eine KWKA anschaffen will, sollte das Modell sorgfältig auswählen. Bei KWKA drehen sich die Rotorblätter entweder um die vertikale oder um die horizontale Achse. Jede KWKA braucht einen Wechselrichter, der den erzeugten Strom in Wechselstrom umwandelt. Leistungsangaben der Hersteller setzen teilweise Windgeschwindigkeiten von 15 bis 20 Metern pro Sekunde (m/s) voraus, die auf dem Höhenniveau von KWKA kaum auftreten. Experten empfehlen deshalb, vorab die Windverhältnisse vor Ort zu klären. Daten über das regionale Windpotential liefert der Deutsche Wetterdienst. Wirklich interessant wird der Betrieb ab 7 (m/s). Eigene Messungen, vorab über mindestens ein Jahr vorgenommen, sollten in die Planung mit einbezogen werden.
Die Genehmigung von KWKA ist bundesweit unterschiedlich geregelt. Je nach Anlagengröße müssen neben dem Baugesetzbuch auch die Bestimmung der Technischen Anleitung “Lärm” und das Bundesimmissionsschutzgesetz geklärt werden. Zu beachten ist außerdem das Problem des Schattenwurfs. Zuständig ist die örtliche Baubehörde oder die Gemeindeverwaltung.
Interessenten können sich mit Fragen auch an
Myriam Gräser-Lang wenden, telefonisch unter der Nummer 0651/207-288 oder per E-Mail:
mgraeser@hwk-trier.de.

pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

04.03.2011