Verlängerte Frist bei Sonderfonds
Karnevalsveranstaltungen können noch bis zum 31. Januar 2022 freiwillig abgesagt werden – Darauf weist Landtagsabgeordneter Klaus Voussem hin – Der Fonds unterstützt Vereine bei Bewältigung finanzieller Kosten
Mechernich/Kreis Euskirchen – Für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gibt es eine neue befristete Absageoption, darauf weist der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin.
Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, können demnach bis zum 31. Januar 2022 freiwillig abgesagt werden.
„Büttenredner sind gebucht, Säle angemietet und Tickets verkauft – das sind alles Kosten, auf denen unsere Vereine sitzenbleiben könnten“, so Voussem. Problematisch sei dies vor allem für die vielen kleinen, ehrenamtlich geführten Vereine, die bereits im vergangenen Jahr keine Einnahmen erwirtschaften konnten.
Der Fonds unterstützt die Vereine bei der Bewältigung der finanziellen Kosten. „Auch das NRW-Heimatministerium prüft derzeit, ob das Förderprogramm ‚Neustart miteinander‘ so abgewandelt werden kann, damit es den Karnevalsvereinen die nötige Sicherheit geben kann“, so Voussem. Mehr unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de
pp/Agentur ProfiPress