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“Straßensanierungen gerechter abrechnen”

“Straßensanierungen gerechter abrechnen”
Bürgermeister Hans-Peter Schick und die Verwaltung erläutern Änderung der Beiträge nach § 8 Kommunalabgabengesetz – Anlieger zahlen künftig mehr, die Gemeinschaft der Gebührenzahler, also alle Bürger, weniger
Mechernich – Kommenden Dienstag soll der Stadtrat Mechernich über neue Anliegerbeiträge für Straßensanierungen entscheiden. Die alten Gebührensätze gelten seit 1971 und sind nach Meinung des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes überholt, unangemessen und ungerecht.
Die alten Sätze übervorteilen nach Ansicht des kommunalen Spitzenverbandes die Anlieger zuungunsten der Allgemeinheit. Der Städte- und Gemeindebund empfiehlt in seiner Mustersatzung einen Ausgleich um 30 Prozentpunkte zwischen dem, was die Anlieger und dem, was die Allgemeinheit zu zahlen hat.
90 Prozent Anliegerbeiträge
im Bundesbaugesetz
Anders als beim Bau neuer Wohnstraßen, in denen das Bundesbaugesetz 90 Prozent Kostenübernahme durch die Anlieger vorsieht und nur zehn Prozent durch die Allgemeinheit, werden die Anlieger bei Straßensanierungen – in der Regel 30 bis 50 Jahre nach dem erstmaligen Straßenausbau – erheblich durch die Allgemeinheit subventioniert.
Selbst in reinen Anliegerstraßen mussten die Anlieger bislang nur die Hälfte der Straßenerneuerungskosten bezahlen – die zweite Hälfte zahlen in Mechernich seit 39 Jahren die Nicht-Anlieger, also die Gemeinschaft der Gebührenzahler, sprich alle Bürger im Stadtgebiet.
In Haupterschließungsstraßen mussten die Anlieger sogar nur 30 und die Bürger insgesamt 70 Prozent berappen. In Hauptverkehrsstraßen reduzierte sich der Anliegeranteil auf zehn Prozent. 90 Prozent kamen aus dem Gesamtgebührenaufkommen aller Bürger der Stadt Mechernich.
Der Städte und Gemeindebund empfiehlt ein Verhältnis von 80 (Anlieger) zu 20 Prozent (Allgemeinheit) in Anliegerstraßen, 60:40 in Haupterschließungs- und 40:60 in Hauptverkehrsstraßen. Die rheinischen Städte Köln, Bonn und Düren, aber auch kleinere Kommunen wie Kerpen, Kreuzau oder Wachtberg sind dieser Anregung bereits gefolgt.
Mechernich will Beitragsanteile
um 20 Prozentpunkte verschieben
Im Kreis Euskirchen wäre die Stadt Mechernich die erste Kommune, die allerdings nicht den vollen Rahmen ausschöpfen will, sondern eine Anpassung um 20 Prozentpunkte vorsieht. “Und zwar nach dem Verursacherprinzip”, konstatiert Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick: “Derjenige, der den größten Vorteil von einer Sache hat, soll auch den größeren Beitrag leisten.”
In reinen Anliegerstraßen, die oft auch Sackgassen und durch Wendehämmer abgebunden sind, finde kein oder kaum Durchgangsverkehr statt, so dass es der Stadtverwaltung angemessen erscheine, wenn die Anlieger künftig statt 50 nunmehr 70 Prozent der Sanierungskosten tragen und die Allgemeinheit nur noch 30 statt bislang 50 Prozent. Analog verschiebt sich das Verhältnis bei Haupterschließungsstraßen am Bleiberg von 30 zu 70 auf 50:50 und bei Hauptverkehrsstraßen von 10:90 auf 30:70.
Diese Form von Gebührengerechtigkeit hat die Stadt Mechernich bereits zum 1. Januar 2009 bei den Abfallgebühren vollzogen, als sie die Personengebühr durch eine an der tatsächlich produzierten Müllmenge orientierte Abfallgebühr ersetzte.
Es sei eine irrige Annahme, die Stadt entlaste sich mit der Novellierung selbst zu Lasten des Bürgers, so Hans-Peter Schick: “Diese Einschätzung geht völlig an den Tatsachen vorbei: Beiträge zahlen zu 100 Prozent die Beitragspflichtigen. Es fragt sich nur, wie und wie gerecht man den »Kuchen«, in dem Fall die Kosten, verteilt.”
Vollzogene Maßnahmen
nach alter Beitragssatzung
Die Stadtverwaltung Mechernich habe sich für das Verursacherprinzip entschieden, das die Allgemeinheit gegenüber dem entlastet, der einen größeren Vorteil daraus zieht. Die jetzt angestrebten Beitragssätze für Straßensanierungen hält der Bürgermeister für “gerecht und gerechtfertigt”. Für Härtefälle sehe die städtische Verwaltung Zahlungserleichterungen wie beispielsweise eine Stundung vor.
Bei neuen Erschließungs- und auch Sanierungsmaßnahmen gebe sich die Stadt jeweils sehr viel Mühe mit Bürgerversammlungen und Einzelberatungen. Die Anlieger könnten in aller Regel unter drei Ausbauvarianten wählen. Sie seien aufgeklärt und befragt, bevor die Politik überhaupt eingeschaltet werde.
Bürgermeister Dr. Hans-Peter Schick, Fachbereichsleiter Helmut Schmitz, Kämmerer Ralf Claßen sowie die Sachbearbeiter Dieter Karls und Lothar Hilgers versicherten in einer gemeinsamen Presseerklärung, alle bereits beendeten Straßensanierungen würden noch nach den alten Beitragssätzen abgerechnet. Es sei auch noch keine Straßenreparatur in Angriff genommen worden, auf die die möglicherweise am Dienstag beschlossene Veränderung angewendet werden soll.
pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

20.04.2010