Stadt umsatzsteuerpflichtig
Grundsätzliche Änderungen im Umsatzsteuerrecht führen zu vielen offenen Fragen
Mechernich – Der Wettbewerbsvorteil kommunaler Leistungen hat ein Ende: Auch Städte und Gemeinden müssen demnächst grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen.
Das ergibt sich aus der Änderung des Umsatzsteuergesetzes. Handwerk und Baugewerbe begrüßen diese Änderung. Auch für die Bürger ändert sich möglicherweise eine Menge, so Katja Brammertz von der Finanzabteilung der Stadtverwaltung am Dienstag im Stadtrat. Dies gilt natürlich nur für solche Leistungen, die nicht im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben liegen.
„Galt bis jetzt, dass Gebietskörperschaften grundsätzlich keine Mehrwertsteuer erhoben, so bedeutet es, dass sie in Zukunft grundsätzlich Mehrwertsteuer erheben und Umsatzsteuer ans Finanzamt abführen müssen.“ „Damit wird das Mehrwertsteuerprinzip auf den Kopf gestellt“, so Katja Brammertz. Möglicherweise werden zukünftig auf einige städtischen Gebühren und Dienstleistungen noch 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Ganz ist noch nicht raus, ob die Stadt die Mehrwertsteuer draufschlägt oder einrechnet, so Erster Beigeordneter Thomas Hambach im Gespräch mit der Agentur ProfiPress: „Das ist zwar Gesetz ab 1. Januar 2017, aber noch fehlen die Ausführungsbestimmungen.“ Hambach geht davon aus, dass sich in Mechernich im neuen Jahr noch nichts ändert: „Wir haben eine Übergangsfrist von fünf Jahren.“
Die Änderung des Umsatzsteuergesetzes kann für die Stadt Mechernich aber auch Vorteile bringen. In den Bereichen, in denen Umsatzsteuer abzuführen ist, kann die Stadt Mechernich im Gegenzug, wie ein Unternehmer auch, vom Vorsteuerabzug Gebrauch machen.
pp/Agentur ProfiPress