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Infos zur Grundsteuerreform

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat einen neuen Flyer zum Thema herausgebracht ­– Auch eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen ist auf der Internetseite kommunalen Interessenvertretung zu finden

Mechernich – Die Grundsteuerreform ist viel diskutiert – und aktuell kommt in NRW noch eine weitere Diskussion hinzu. Denn es zeichnet sich eine Schieflage ab: Wohneigentümer könnten demnach im Durchschnitt stärker belastet werden als die Eigentümer von Gewerbe-Immobilien.

Um das zu korrigieren, hatte NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk zuletzt bestätigt, dass die Landesregierung die Einführung eines differenzierten gemeindlichen Hebesatzrechts für die Grundsteuer B umsetzen will – notfalls per Landesgesetz. Doch die Kommunen sind davon wenig begeistert.

„Ihre Grundsteuer vor Ort“ lautet der Titel des Infoflyers, den der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden herausgebracht hat. Grafik: DStGB/pp/Agentur ProfiPress
„Ihre Grundsteuer vor Ort“ lautet der Titel des Infoflyers, den der Deutsche Städte- und Gemeindebund gemeinsam mit seinen Mitgliedsverbänden herausgebracht hat. Grafik: DStGB/pp/Agentur ProfiPress

Die Replik von Christof Sommer fällt entsprechend scharf aus. „Dass das Land die Unwucht bei der Grundsteuer angeht, ist im Grundsatz richtig, die Kommunen haben es seit zwei Jahren gefordert. Nun aber die Aufgabe den Städten und Gemeinden zuzuweisen, kommt völlig überraschend und viel zu spät“, wird der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW zitiert.

Sein Dachverband, der Deutsche Städte- und Gemeindebund, hat nun, eben weil es so viele Unklarheiten zur Grundsteuerreform gibt, einen Flyer herausgebracht. Unter dem Titel „Ihre Grundsteuer vor Ort“ sind darin einige Antworten rund um die Reform erhalten. Zum Beispiel wird erläutert, warum es überhaupt eine Neuregelung braucht. „Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach dem Wert von Grundstück und Gebäuden. Die meisten Daten sind jedoch veraltet. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und dafür aktuelle Bewertungen vorzunehmen“, heißt es im Flyer.

Ergänzend dazu hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund auch eine Sammlung von Antworten auf häufig gestellte Fragen auf seiner Internetseite (www.dstgb.de) veröffentlicht. Wer dort auf den Link „Themen“ und dann den Reiter „Finanzen“ anklickt, findet dort die Infomaterialien zur Grundsteuerreform.

pp/Agentur ProfiPress