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Genehmigung war rechtswidrig

Genehmigung war rechtswidrig
Stadt Mechernich gewann Prozess gegen Biogasanlage aufgrund eines Formfehlers – Gericht wies Privatklage wegen Lärm und Gestank jedoch ab – Grubenbetreiber kann nun neuen Bauantrag stellen

Mechernich – Die geplante Biogasanlage auf dem Gelände der Tongrube Schönborn in Firmenich darf – zumindest vorerst – nicht gebaut werden. “Die Genehmigung der Biogasanlage in der Grube Karl ist rechtswidrig”, teilte am Dienstagvormittag Markus Lehmler mit, Vorsitzender Richter und Pressesprecher des Verwaltungsgerichtes und berief sich auf das kurz zuvor verkündete Urteil der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen (Urteil vom 4. Oktober 2011, Az.: 6 K 2332/09). Die Genehmigung vom 2. November 2009 ist damit aufgehoben.
Damit geht die Stadt Mechernich aufgrund eines Formfehlers als Siegerin aus dem Verfahren heraus – auch zur Freude der nur 230 Meter entfernten Kultur- und Freizeitfabrik Zikkurat und des Erlebnisbades Eifel-Therme Zikkurat. Beide sehen eine Biogasanlage in unmittelbarer Nähe als existenzbedrohend an. Die Beteiligungsrechte der Stadt seien verletzt worden, so lautet die juristische Begründung.
Das beklagte Land ging davon aus, dass die von der Biogasanlage erzeugte Energie überwiegend dem Grubenbetrieb diene und daher die für das Bergrecht zuständige Bezirksregierung Arnsberg den Genehmigungsbescheid zu erteilen hatte. In dem bergrechtlichen Verfahren ist eine gesonderte Beteiligung der betroffenen Gemeinde nicht vorgesehen. Das Gericht stellte jedoch fest, dass die erzeugte Energie nur zu einem geringen Teil für den Grubenbetrieb eingesetzt werde.
Damit durfte in der Angelegenheit nicht nach Bergrecht entschieden werden, sondern nach Bundesimmissionsschutzgesetz. Dies wiederum hätte bedeutet, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen hätte erteilen müssen. Weil sie aber nicht gehört worden war, hatte die Stadt Mechernich vor Gericht Erfolg.
Die Befürchtungen wegen unzumutbarer Geruchs- und Lärmbelästigungen teilte das Gericht indessen nicht: Die Klage zweier privater Anlieger (Az.: 6 K 2244/09), deren Grundstück in 750 m Entfernung von der Biogasanlage liegt, war erfolglos. Unter Hinweis auf die vorliegenden Gutachten seien diese Ängste unbegründet.
Ob Grubenbetreiber Schönborn einen neuen Bauantrag stellen wird, bleibe abzuwarten, sagte Thomas Schiefer, bei der Stadtverwaltung Mechernich Fachbereichsleiter Stadtplanung und –entwicklung. “Über den neuen Bauantrag würde, je nach Größe, entweder beim Kreis oder bei der Bezirksregierung Köln entschieden – aber diesmal im Einvernehmen mit der Stadt Mechernich”, so Schiefer weiter.
pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

04.10.2011