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Geldwerte Tipps für Pendler

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Volker Loesenbeck von der dhpg in Euskirchen gibt zum Jahreswechsel den vielen Arbeitnehmern im Kreis und der Eifel Rat, die zur Arbeit pendeln

Kreis Euskirchen – Die Pendlerquote im Kreis Euskirchen ist hoch. Sie schwankt mit deutlichem Nord-Süd-Gefälle bis zu einem Pendleranteil von 80 Prozent (Dahlem). Volker Loesenbeck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg in Euskirchen, gibt zum Jahreswechsel wertvolle Tipps für Arbeitnehmer, die ihrer Arbeit außerhalb der eigenen Heimatregion nachgehen.

Die dhpg ist eines der führenden, mittelständischen Beratungsunternehmen in Deutschland, das sich auf die Kernbereiche Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Rechtsberatung sowie Insolvenzverwaltung und Sanierungsberatung spezialisiert hat.

Volker Loesenbeck, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der dhpg in Euskirchen, gibt zum Jahreswechsel wertvolle Tipps für Arbeitnehmer, die ihrer Arbeit außerhalb der eigenen Eifeler Heimatregion nachgehen. Foto Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Da immer mehr Arbeitnehmer zu Hause einen Arbeitsplatz unterhalten, ein „Homeoffice“, klärt Volker Loesenbeck die scheinbare Widersprüchlichkeit zum Pendlerdasein: „Wer nicht seine gesamte Arbeitszeit im Homeoffice verbringt und eine gewisse Präsenzpflicht im Betriebsbüro hat, gilt weiter als Pendler.“

Fahrten, Homeoffice, doppelte Haushaltsführung, Grenzverkehr

Wer wechselnde Einsatzorte hat, solle allerdings mit dem Arbeitgeber ausmachen, welcher davon der erste Tätigkeitsort ist. Denn der werde steuerlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort angesetzt. Loesenbeck: „Sinnvoll ist es, den Arbeitsort direkt im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, da das Finanzamt diesen sonst festlegen könnte.“

Die Kosten je Kilometer für die einfache Strecke zwischen Wohn- und erster Tätigkeitstätte können mit 30 Cent pro Kilometer in der Anlage N der Steuererklärung eingefügt werden. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind 220 Fahrten im Jahr üblich. Die Summe ist allerdings auf 4.500 Euro pro Jahr beschränkt. Das gilt aber nicht, wenn der eigene PKW oder öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden und die Kosten dafür die Entfernungspauschale übersteigen. Loesenbeck: „Nachweise sammeln!“

KFZ-Haftpflicht-Kosten gelten als Sonderausgaben und gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Passiert auf dem Weg zur Arbeit oder einer anderen beruflichen Fahrt ein Unfall, können die Kosten, sofern diese nicht erstattet werden, als außergewöhnliche Belastung angezeigt werden, so der dhpg-Sprecher.

Da immer mehr Arbeitnehmer zu Hause einen Arbeitsplatz unterhalten, ein „Homeoffice“, klärt Volker Loesenbeck von der dhpg in Euskirchen die scheinbare Widersprüchlichkeit zum Pendlerdasein: „Wer nicht seine gesamte Arbeitszeit im Homeoffice verbringt und eine gewisse Präsenzpflicht im Betriebsbüro hat, gilt weiter als Pendler.“ Foto Manfred Lang/pp/Agentur ProfiPress

Wer aus beruflichen Gründen neben seinem Wohnsitz einen weiteren Haushalt in der Nähe des Arbeitsplatzes unterhalte, könne die doppelte Haushaltsführung (Miete, Nebenkosten, Reinigungskosten) bis zu einer maximalen Höhe von 1.000 € im Monat in der Steuererklärung berücksichtigen. Loesenbeck: „Für die ersten drei Monate besteht die Option, Verpflegungsmehraufwendungen steuermindernd zu nutzen.“

Steuerermäßigung von Anfang an eintragen lassen

Pendler müssen übrigens nicht bis zur jährlichen Steuererklärung warten, so die dhpg in Euskirchen: „Wer die Einsparungen monatlich auf seinem Lohnzettel sehen möchte, kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen.“ Das Antragsformular sei einfach per Klick von der Seite des Bundesfinanzministeriums herunterzuladen.

Im Übrigen könne auch der Arbeitgeber Zuschüsse zu den Fahrtkosten geben, die er selbst pauschal versteuert und die für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei sind, teilt das Euskirchener Büro der dhpg Dr. Harzem & Partner mbB mit. Volker Loesenbeck: „Der Arbeitgeber kann auch Umzugskosten in tatsächlicher Höhe steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten.“

In grenznahen Bereichen wie dem Kreis Euskirchen könnten Arbeitsplatz und Wohnsitz in unterschiedlichen Ländern liegen. Zu prüfen sei in dem Fall, ob der Pendler im Ausland steuerpflichtig ist. Dann regele das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen die Handhabung. Volker Loesenbeck: „In solchen Fällen sollte man einen Experten zu Rate ziehen.“

pp/Agentur ProfiPress