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“Detektivarbeit” für den Energieausweis

Euskirchen/Nideggen – Das Euskirchener Ingenieurbüro Niehsen hat in akribischer “Detektivarbeit” dafür gesorgt, dass Schulzentrum Nideggen und katholische Grundschule Schmidt jetzt über einen bedarfsorientierten Energieausweis verfügen. Der ist laut neuer Energieeinsparverordnung seit dem 1. Juli für öffentliche Nichtwohngebäude ab 1000 Quadratmetern Nutzfläche vorgeschrieben. Walter Ploenes, Inhaber des Ingenieurbüros, berichtete, was dafür alles nötig war – denn es galt zu vermeiden, durch Probebohrungen in jeder einzelnen Wandfläche einen “Schweizer Käse” aus den Gebäuden zu machen.
“Wir haben erst einmal an allen Fenstern und Türen die Kenndaten an den Glasscheiben gesucht”, so Diplom-Ingenieur Ploenes über die Untersuchung, die von der RWE gefördert wurde. Mit den Kenndaten konnte das Team herausfinden, wie hoch die Wärmeverluste über die verschiedenen Fenster sind.
Da es nur wenige und dazu meist veraltete Planunterlagen gab, mussten vor Ort viele Räume von Hand vermessen werden – neben den eigentlichen Raummaßen auch Fenster und Türen. Gleichzeitig hielten die Ingenieure bei der Begehung fest, wie und zu welchen Zeiten die Räume genutzt werden, was für eine Beleuchtung installiert ist und welche weiteren technischen Anlagen mit Energiebedarf betrieben werden.
Außerdem wurden alle Daten der Heizungs- und Lüftungsanlagen durch das Euskirchener Ingenieurbüro ermittelt. Dann ließen die Ingenieure Köpfe und Computer “rauchen”, denn in genauer Rechenarbeit mussten die Wärmedurchgangszahlen für erdreichberührte Böden und der Brücken zwischen beheizten und unbeheizten Räumen ermittelt werden. Ziel dieser Rechnung ist die Ermittlung des Primärenergiebedarfs
Walter Ploenes: “Aufgrund verschiedener Vergleichsberechnungen konnten wir dann verschiedene Konzepte zur Modernisierung vorschlagen. Unser Ziel ist es natürlich, Energie so effizient wie möglich einzusetzen und somit den Kohlendioxidausstoß zu vermindern – aber das muss für den Bauherrn ja auch bezahlbar bleiben, deshalb haben wir verschiedene Kombinationsmöglichkeiten errechnet.” Dabei kann der Bauherr genau sehen, welche der Maßnahmen die meiste Energieeinsparung je investiertem Euro bietet.
“Der Energieausweis ergibt sich bei diesen Berechnungen quasi als Nebenprodukt”, sagte Ploenes. Nicht nur für öffentliche Gebäude wird der Energieausweis verlangt. Wie der Ingenieur berichtete, hat jeder Miet- oder Kaufinteressent seit dem 1. Januar 2009 das Recht, sich vor Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages vom Vermieter bzw. Verkäufer den Energieausweis vorlegen zu lassen, damit er den Energieverbrauch des Gebäudes mit anderen Gebäuden vergleichen kann.
pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

04.08.2009