Begehverbot teilweise aufgehoben
Richtung Bergheim rechter Hand darf wieder spaziert und gewandert werden – Bergbaukundlicher Lehrpfad ebenfalls wieder frei – Gebiet um die Bleibergkaserne wird weiter detaillierter untersucht und bleibt vorläufig weiter gesperrt – Erster Beigeordneter Thomas Hambach: „Absperrzäune wurden bereits entfernt“
Mechernich – Nachdem es im Bergschadensgebiet Mechernich, insbesondere im Bereich des Altbergbaus zwischen Kaserne und Altem Sportplatz Breitenbenden, mehrfach zu Einbrüchen stillgelegter Bergwerksstollen durch Unterspülungen gekommen war, hatte die Stadtverwaltung Mechernich nach der Regen- und Flutkatastrophe im Juli 2021 aus Sicherheitsgründen zunächst einen Warnhinweis und wenige Tage später ein absolutes Betretungsverbot herausgegeben.

Das betroffene Gebiet, das sogenannte „Bergschadensgebiet“, liegt zwischen Mechernich und den Ortschaften Strempt, Bergheim, Lorbach, Kallmuth und Kalenberg. Der Erste Beigeordnete der Stadt, Thomas Hambach, betonte schon damals, dass keine Ortslagen gefährdet seien.
In der Nähe der Hochhäuser in der Hardt, der so genannten „Papageiensiedlung“, war es nach sintflutartigen Regenfällen am 14. und 15. Juli 2021 zu mehreren Geländeeinbrüchen gekommen. Ein Haus wurde vorsorglich evakuiert. In einem der früheren Luftschächte wurde zunächst eine Bombe vermutet, entpuppte sich nach Untersuchungen durch den Kampfmittelräumdienst aber als Schlacke.

Verfüllungen und Bohrungen
Diese und andere offene Absenkungen wurden inzwischen verfüllt, Bohrungen zur Prüfung der Standfestigkeit des Geländes wurden in Teilbereichen durchgeführt. Freigegeben wurde das Bergschadensgebiet, ein beliebtes Spazier- und Wanderterrain, dennoch nicht. Silvia Jambor, Leiterin des Ordnungsamtes, betonte seinerzeit: „Die Gefahr von spontanen Absenkungen durch Unterspülungen der Stollenanlagen ist zu groß. Wir warnen eindringlich davor, die Bereiche zu betreten.“

„Die Verfüllung von Absenkungen und Bohrungen, um die Standfestigkeit des betroffenen Areals zu prüfen“, so der Erste Beigeordnete Thomas Hambach, erfolgten in enger Abstimmung mit dem Bergamt der Bezirksregierung Arnsberg und der Bundeswehr und der Bundesimmobilienverwaltung.

Das generelle Betretungsverbot für das gesamte Gebiet zwischen Mechernich und den Ortschaften Strempt, Bergheim, Lorbach, Kallmuth und Kalenberg blieb deshalb zunächst weiter bestehen. Erst vor wenigen Tagen wurden die Bauzäune zur Absperrung des Gebiets in Richtung Bergheim rechter Hand wieder entfernt, wo sich der Bergbaukundliche Wanderpfad von Eifelverein und Bergbaumuseum erstreckt und sich mit Buchholzbacher und Baltesbendener Weiher, Malakowturm und Fuß des Langen Emil bedeutende Sehenswürdigkeiten befinden. Auch mehrere „Eifelschleifen“, ausgewiesene Wanderrundwege entlang des berühmten „Eifelsteigs“, führen durch das Bergschadensgebiet. In diesem Bereich sieht das Bergamt jetzt keine akute Gefahr mehr. Dennoch sollen grundsätzlich nur die ausgewiesenen Wege benutzt werden.
pp/Agentur ProfiPress