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Verlängerte Frist bei Sonderfonds

Karnevalsveranstaltungen können noch bis zum 31. Januar 2022 freiwillig abgesagt werden – Darauf weist Landtagsabgeordneter Klaus Voussem hin – Der Fonds unterstützt Vereine bei Bewältigung finanzieller Kosten

Mechernich/Kreis Euskirchen – Für den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gibt es eine neue befristete Absageoption, darauf weist der Landtagsabgeordnete Klaus Voussem hin.

Kulturveranstaltungen, die vom 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten, können demnach bis zum 31. Januar 2022 freiwillig abgesagt werden. 

Bis die Karnevalisten wieder jeck und sorglos feiern können, wird es wohl noch dauern. Damit die Vereine nicht komplett auf den Kosten für abgesagte Veranstaltungen sitzenbleiben, wurde die Absagefrist für den Sonderfonds jetzt bis zum 31. Januar 2022 verlängert. Archivfoto: Kirsten Röder/pp/Agentur ProfiPress

„Büttenredner sind gebucht, Säle angemietet und Tickets verkauft – das sind alles Kosten, auf denen unsere Vereine sitzenbleiben könnten“, so Voussem. Problematisch sei dies vor allem für die vielen kleinen, ehrenamtlich geführten Vereine, die bereits im vergangenen Jahr keine Einnahmen erwirtschaften konnten.

Der Fonds unterstützt die Vereine bei der Bewältigung der finanziellen Kosten. „Auch das NRW-Heimatministerium prüft derzeit, ob das Förderprogramm ‚Neustart miteinander‘ so abgewandelt werden kann, damit es den Karnevalsvereinen die nötige Sicherheit geben kann“, so Voussem. Mehr unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de

pp/Agentur ProfiPress