Aktuelles

ProfiPress

Agentur für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, journalistische und redaktionelle Dienstleistungen.

AllgemeinStadt Mechernich

Zwei Impfstellen legen bald los

Malteser-Zentrum Euskirchen startet ab Sonntag, 28. November mit Impfungen, Marmagener Eifel-Höhenklinik ab Mittwoch, 1. Dezember – Vorherige Terminvergabe zwingend notwendig – Online-Anmeldung ab Samstag, 20. November, über die Homepage des Kreises Euskirchen

Mechernich/Euskirchen/Marmagen – Bald können sich Bürgerinnen und Bürger auch an zwei Impfstellen des Kreises Euskirchen impfen lassen: Im Euskirchener Malteser-Zentrum (Am Schwalbenberg 5) oder in der Marmagener Eifelhöhen-Klinik (Dr. Konrad-Adenauer-Str. 1).

Impfungen im Malteser-Zentrum Euskirchen starten am Sonntag, 28. November, Eifelhöhen-Klinik Marmagen (Bild) ab 1. Dezember. Foto: Felix Lang/pp/Agentur ProfiPress

Euskirchen startet am Sonntag, 28. November, ab dann wird dort jeden Sonntag geimpft. In Marmagen beginnt die Impfaktion am Mittwoch, 1. Dezember. Danach wird dort wieder am Samstag, 4. Dezember geimpft. Ab Montag, 6. Dezember, finden die Impfungen in Marmagen dann von montags bis einschließlich samstags an sechs Tagen pro Woche statt. Beide Standorte sind jeweils zwischen 9.30 Uhr und 15.30 Uhr geöffnet.

Impfen ist laut Kreisverwaltung grundsätzlich nur mit vorheriger Terminvergabe möglich: „Auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://corona.kreis-euskirchen.de) können Impftermine ab Samstag, 20. November, gebucht werden. Der Aufklärungs- und Anamnesebogen wird nach erfolgreicher Buchung zur Verfügung gestellt. Diese Unterlagen sind auszufüllen und zum Impftermin unbedingt mitzubringen. Gleiches gilt für den Impfpass und den Personalausweis.“

Ausschließlich „Biontech“

Wer keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung habe, könne auch telefonisch einen Termin buchen. Dies ist allerdings erst ab Dienstag, 23. November, zwischen 8.30 und 15.30 Uhr unter Telefon (02251) 15-1545 möglich. Als Impfstoff kommt ausschließlich der Impfstoff der Firma Biontech-Pfizer zum Einsatz.

Auffrischungsimpfungen (dritte Impfung, „Booster-Impfung“) sind nach Ablauf einer Frist von sechs Monaten nach der Zweitimpfung oder vier Wochen nach der Impfung mit dem Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson zulässig. Der Kreis dazu: „Sollte diese Frist nicht eingehalten sein, ist nicht auszuschließen, dass der Impfarzt die Impfung nicht durchführen wird.“

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird jeweils samstags in der Impfstelle Marmagen – beginnend ab dem 11. Dezember – auch ein Kinderarzt für Impfungen zur Verfügung stehen.

pp/Agentur ProfiPress