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Schneewälle sorgten für Ärger

Schneewälle sorgten für Ärger
Mühsame Pflicht nicht nur in der Stadt Mechernich: Schneeschaufeln wurde in den vergangenen Wochen zur wahren Sisyphus-Aufgabe – Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen attestiert auf eine Anfrage der Stadt Mechernich hin: “Bürger müssen Schnee immer wieder aufs Neue räumen”
Mechernich – Auch wenn sich der Unmut vieler Bürger in den vergangenen Winterwochen auf die Fahrer der Räumfahrzeuge konzentrierte: Die Räumdienste und ihre Auftraggeber sind im Recht. Das attestierte der nordrhein-westfälische Städte- und Gemeindebund jetzt auf eine Anfrage der Stadt Mechernich.
Während der schneereichen Dezemberwochen hagelte es Beschwerden bei den Räumdiensten des Landschaftsverbandes, des Kreises – und natürlich auch der Kommunen. Es war aber auch zu ärgerlich: Kaum hatte man seine Grundstückseinfahrt und den Gehweg frei geschaufelt, rückte der städtische Räumdienst an und schob die Schneemassen wieder zurück aufs Trottoir, und die Arbeit musste aufs Neue beginnen.
Musste sie das tatsächlich? Johannes Schnichels, der Chef des städtischen Mechernicher Ordnungsamtes, wollte es nach zahllosen Bürgerprotesten genau wissen. Nämlich auch die Stadtverwaltung war verunsichert. Also schrieb sie den NRW-Städte- und Gemeindebund an. Wie verhält sich die Sache rechtlich? Wozu sind die Bürger auch bei extremen Schneefällen verpflichtet? Wer haftet, wenn etwas passiert?
Die Antwort an den städtischen Mechernicher Fachbereichsleiter Helmut Schmitz aus Düsseldorf ließ an Deutlichkeit kaum zu wünschen übrig: Der Straßenanlieger muss den Gehweg auch dann räumen und streuen, wenn dieser vom städtischen Räumfahrzeug wieder zugeschoben und dadurch unpassierbar wurde. Dass die Schneemassen dabei aus Platzgründen regelmäßig hin- und hergeschoben werden, scheint hinnehmbar.
Die Begründung liefert der Städte- und Gemeindebund gleich mit: Die Kommunen seien zur sparsamen Haushaltsführung und damit auch zu wirtschaftlichem und rationellem Arbeiten verpflichtet. Unwirtschaftlich dagegen wäre es, wenn Bauhof-Mitarbeiter den Schnee wegräumen würden, “um Schneeansammlungen am Straßenrand zu vermeiden”.
Außerdem verweist der Städte- und Gemeindebund darauf, dass per Muster-Winterdienstsatzung geregelt sei, wie Anlieger mit dem Schnee verfahren sollen. Demnach darf Schnee nur notfalls am Fahrbahnrand gelagert werden – und zwar so, dass Fußgänger und Verkehr “nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert” werden. Frei von Eis und Schnee müssen dagegen Entwässerungsanlagen und Hydranten bleiben.
Weiter, so der Städte- und Gemeindebund in seinem Antwortschreiben an den städtischen Mechernicher Fachbereichsleiter Helmut Schmitz wörtlich: “Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf die Straße geschafft werden.”
Verstöße gegen die Satzung können zwar als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, doch in Anbetracht der zurückliegenden Witterungsverhältnisse ist man nicht nur im Mechernicher Rathaus, sondern auch in Düsseldorf eher nachsichtig. Helmut Schmitz: “Man hält es hier wie dort für fragwürdig, in solchen Situationen hart vorzugehen!”
pp/Agentur ProfiPress

Manfred Lang

12.01.2011