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„Mit Logik hat das nix zu tun“

Gert Klöttschen von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg informiert in Kall über die Tücken der Umsatzsteuer – Gemeinsame Veranstaltung der dhpg mit dem Kreis Euskirchen

Kreis Euskirchen/Kall – Auch im Privatleben ist Gert Klöttschen Steuerberater durch und durch. Der Diplom-Kaufmann, der bei der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg tätig ist, hat seiner Tochter in einem Café die Tücken der Umsatzsteuer erklärt – anhand eines Kaffee-Beispiels. Denn es ist nicht nur ein Unterschied, ob man den Kaffee mitnimmt (sieben Prozent Umsatzsteuer) oder im Café trinkt (19 Prozent). Und man muss es nicht verstehen, aber beherzigen, dass Kaffeebohnen zwar mit sieben Prozent besteuert werden, als Kaffee dann aber mit 19 Prozent.

Richtig kompliziert wird es aber dann, wenn auch noch Milch ins Spiel kommt. Hat der Kaffee einen Milchanteil von mindestens 75 Prozent, ist er gar kein Kaffee mehr, sondern ein Milchmischgetränk und wird mit sieben Prozent besteuert – wenn es sich um Kuhmilch handelt. Handelt es sich um Sojamilch, die nur ein Milchersatz ist, sind wir wieder bei 19 Prozent. „Mit Logik hat das nix zu tun“, schließt Klöttschen sein Beispiel, das bei der Tochter nur für Kopfschütteln sorgte.

Steuerberater Gert Klöttschen von der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft dhpg informierte in Kall über die Tücken bei der Umsatzsteuer. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Mit dieser Anekdote beginnt der Steuerberater seinen Vortrag im Kulturraum der Energie Nordeifel in Kall, den die dhpg gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen veranstaltet hat. Aber es zeigt, wie kompliziert das Umsatzsteuerrecht in Deutschland ist. „Stolpersteine Umsatzsteuer: Risiken erkennen und vermeiden“ lautete dann auch der Titel der Veranstaltung, in die Christof Gladow von der Stabsstelle für Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen einführte. Knapp 40 Unternehmer hörten gebannt den Ausführungen Klöttschens zu.

Das Thema Umsatzsteuer bietet erhebliche Risiken. Fehler lauern überall, die Gefahr, einen Fall falsch zu behandeln, ist groß. Schlimm wird es dann, wenn aufgrund einer Prüfung Nachzahlungen gefordert werden, weil zu wenig Umsatzsteuer abgeführt oder zu viel Vorsteuer abgezogen wurde. Manche Unternehmer stellen so auch erst fest, dass sich ihr Geschäft bei korrekter Behandlung der Umsatzsteuer gar nicht lohnt, die Umsatzsteuer also als „Margenkiller“ dient. Nicht selten bringt die Nachzahlung mitsamt des Zinsaufschlags von sechs Prozent Unternehmen an den Rand des Ruins oder darüber hinaus. „Fehler sind frustrierend, denn sie können selten im Nachhinein geheilt werden“, sagte Klöttschen.

Ein Sachverhalt, drei Meinungen

Dass selbst die Experten nicht immer einer Meinung sind, zeigte ein Beispiel eines Architekten, der im Ausland tätig ist und laut Betriebsprüfung eine Umsatzsteuernachzahlung leisten sollte. Dass der betroffene Berufsverband und auch noch der Steuerberater dem Finanzamt nicht nur widersprachen, sondern beide eine unterschiedliche Interpretation des Sachverhalts lieferten, beweist die Komplexität des Themas.

Christof Gladow von der Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung des Kreises Euskirchen begrüßte die Gäste. Im Hintergrund: Referent Gert Klöttschen von der dhpg. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Für Gert Klöttschen ist deshalb klar: Eine umsatzsteuerliche Beratung ist wichtig, damit ein Fall von Anfang an korrekt behandelt wird und Risiken minimiert werden. Deshalb gibt Klöttschen einen eigentlich logischen Tipp: „Seien Sie beim Prüfer auf der Hut, nicht immer sind die Feststellungen zutreffend. Da ist es umso besser, wenn sie von vornherein sicher sind, dass sie es richtig machen.“

„Der Dauerbrenner für den Verlust des Vorsteuerabzugs sind fehlerhafte Rechnungen“, berichtet Klöttschen und gibt den Tipp: „Wenn Sie bei der Leistungsbeschreibung schon überlegen müssen, was es ist, dann ist der Vorsteuer-Abzug so gut wie weg.“ Wird ein falscher Lieferzeitraum genannt, kann dies sogar steuerstrafrechtlich relevant sein.

Knapp 40 Unternehmer lauschten im Kulturraum der Energie Nordeifel in Kall konzentriert den Ausführungen des Steuer-Experten. Foto: Thomas Schmitz/pp/Agentur ProfiPress

Allein eine falsche Lieferadresse kann dazu führen, dass man gleich doppelt beim Finanzamt in der Kreide steht: Denn einmal wird die Umsatzsteuer aufgrund der falschen Rechnung geschuldet und ein zweites Mal für den bisher nicht abgerechneten tatsächlichen Umsatz. Immerhin gibt es für bestimmte Fälle mittlerweile die Möglichkeit der rückwirkenden Rechnungskorrektur, sodass man immerhin um die Zinsschäden herumkommt.

Gert Klöttschen von der dhpg ging auch noch auf Spezialbereiche ein, etwa Organschaften, Immobilien und das Reverse-Charge-Verfahren, das insbesondere bei Geschäften mit ausländischen Firmen und in der Baubranche zum Tragen kommt. Dem knapp zweistündigen Vortrag, der am 1. April von 17 bis 19 Uhr fortgesetzt wird, schloss sich eine Fragerunde an, die Klöttschen noch einmal mit der Mahnung beendete, dass oft nichts mehr möglich sei, wenn das Kind in den Brunnen gefallen sei. „Aber Sie haben ja uns.“

pp/Agentur ProfiPress